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Bad Girl

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  1. Hi @all also die bei der IHK sagen (natürlich nicht offiziell), dass man unter dem Vorwand der Berufsaufgabe kündigen kann, (auch wenn man nur wechseln will) und dass man anschließend, nachdem dass mit dem kündigen und der 4-wöchigen Kündigungsfrist vorbei ist, einfach ne 2. Bewerbung an den neuen Ausbilder schreiben soll (für deren Unterlagen), anschließend ein 2. Vorstellungsgespräch und dann die Unterschrift unter den Ausbildungsvertrag (den 2.), weil schließlich kann mir ja niemand nachweisen, dass ich mir's anders überlegt hab, und dann hab ich halt einfach glück gehabt, dass ich noch nen neuen ausbilder gefunden hab, bevor ich in der berufschule mein abschied eingereicht hab... hoffe, euch hilft das, also ich kündige nämlich aus dem gleichen Grund wie "ich" cya all Bad Girl

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