Moin!
Vor einiger zeit hatte ich hier gepostet, weil meine Firma irgendwie doch nicht ausbildet. Nun, das nicht immer alles nach (Ausbildungs-)Plan verläuft ist eine Sacher. Nur hat es die Grenze überschritten.
Damals waren hier im Forum einige Dinge unklar.
Daher einige Infos für andere in vielleicht derselben Situation:
#1 Ich war bei der IHK, man erleuchtete mich und sagte, nur wenn ich fristlos kündige, gibt mir das die Chance im selben Ausbildungsberuf weiterzumachen. Eine normale Kündigung mit 4 Wochen Frist, ist dann angebracht wenn man den Ausbildungsberuf wechseln möchte, oder ganz aufhören, oder ... andererseits ist nämlich die alte Firma berechtigt einen zu verklagen. Wenn man also den alten Ausbuildunsgberuf weiterführ in einer anderen Firma, aber mit 4 Wochen regulärer Frist.
#2 Der Grund zur fristlosen Kündigung muss ein "wichtiger" sein. Das genügt. Weiterhin wird im vertrag eine 2 Wochen Frist erwähnt. Das bedeutet NICHT, dass man nach eintreten des wichtigen Grundes nur 2 Wochen Zeit hat zu kündigen, wenn der wichtige Grund permanent ist. Die 2 Wochen beziehen sich auf das letzte zeitliche Auftreten des Grundes.
Ok, ich hab's schnell runtergeschreiben. Wirkt vielleicht etwas wirr ...
cu Joschuah