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Joschuah

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  1. Hallo! Also ein wichtiger Grund kann halt alles sein. Denke ich. Wenn zB Deine Freundin krank wird und sonstwo wohnt, wie alles andere auch. Als Azubi hat man da sehr gute Möglichkeiten. Und wenn der Betrieb nicht der wichtige Grund ist, sollte man so ziemlich alles möglich anführen können ohne das die Firma bockig wird. Sonst landet man halt bei einem Schiedsgericht, das der IHK angesiedelt ist. Aber wenn es wirklich wichtiges vorleigt ... hat man wohl gute Chancen. Gruss Joschuah
  2. Guten Tag! Ich habe meiner Firma fristlos gekündigt, da ich dort keine qualitfizierte Ausbildung erhielt. Ich bin im ersten Lehrjahr und suche hiermit eine Firma im Rhein-Main Gebiet, aber auch gerne in Bremen, die Interesse hat mich als Azubi FI AW zu übernehmen. Persönliches ============ 24 Jahre kreativ, eigenständig Teamarbeit gewohnt Qualifikation - Schule ====================== Abitur: Elektrotechnologie ("Bastler") Mathematik Qualifikation - Computer ======================== HTML, Javascript, PHP, mySQL Microsoft Produkte, Turbo Pascal Wünsche ======= Ich strebe an objetorienterte Programmiersprachen und Datenbankarbeit zu erlernen. Weiterhin bin ich allem gegenüber aufgeschlossen. Der Betrieb sollte ein angenehmes Arbeitsklima bieten und das Interesse haben, sowie in der Lage sein, Wissen zu vermitteln. Eintrittstermin =============== Mein frühester Eintrittstermin hängt von einem möglichen Schlichtungsverfahren, sowie meinem Erfolg bei der Wohnungssuche ab. Ich freue mich über eine positive Antwort. Joschuah (anonym) ac_forum@gmx.de
  3. Moin! Vor einiger zeit hatte ich hier gepostet, weil meine Firma irgendwie doch nicht ausbildet. Nun, das nicht immer alles nach (Ausbildungs-)Plan verläuft ist eine Sacher. Nur hat es die Grenze überschritten. Damals waren hier im Forum einige Dinge unklar. Daher einige Infos für andere in vielleicht derselben Situation: #1 Ich war bei der IHK, man erleuchtete mich und sagte, nur wenn ich fristlos kündige, gibt mir das die Chance im selben Ausbildungsberuf weiterzumachen. Eine normale Kündigung mit 4 Wochen Frist, ist dann angebracht wenn man den Ausbildungsberuf wechseln möchte, oder ganz aufhören, oder ... andererseits ist nämlich die alte Firma berechtigt einen zu verklagen. Wenn man also den alten Ausbuildunsgberuf weiterführ in einer anderen Firma, aber mit 4 Wochen regulärer Frist. #2 Der Grund zur fristlosen Kündigung muss ein "wichtiger" sein. Das genügt. Weiterhin wird im vertrag eine 2 Wochen Frist erwähnt. Das bedeutet NICHT, dass man nach eintreten des wichtigen Grundes nur 2 Wochen Zeit hat zu kündigen, wenn der wichtige Grund permanent ist. Die 2 Wochen beziehen sich auf das letzte zeitliche Auftreten des Grundes. Ok, ich hab's schnell runtergeschreiben. Wirkt vielleicht etwas wirr ... cu Joschuah
  4. Hi! Das Thema gab es schon mal, trotzdem möchte ich es neu anreissen. a) Die Firma kommt ihren Ausbildungspflichten nicht nach -> keine Einträge im Ausbildungsheft. Das ist ein Grund fristlos ("aus einem wichtigem Grund") zu kündigen und die Firma rechtlich anzugehen und ggf. eine Entschädigung zu erhalten. c) Ich möchte eigentlich die Firma wechseln (Übernahme), was nicht klappen wird, da ich ja per Ausbildungsheft nichts gelernt habe. Ergo darf ich neu mit der Ausbildung anfangen :-( d) Demnach suche ich mir eine neue Firma. Meine Frage: Hat jemand ähnliche Erfahrungen, inwiefern kann ich die Firma per Arbeitsrecht belangen? Joschuah PS Ach ja: kreativer, fähiger Mensch sucht Ausbildungsstelle FIAW in Hessen. Frankfurt wäre prima.

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