Zum Inhalt springen

mistro

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    454
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von mistro

  1. Letzter Abschluss: FiSi Tarifvertrag: TvöD Bundesland: NRW Entgeltgruppe: 13 Stufe: 6 + 750€ Zulage zur Gewinnung und Vermeidung von Abwanderung Berufserfahrung 11 Jahre
  2. ja kannst du. Je nachdem welcher TvÖD du bist werden IT Beschäftigte sogar min. mit EG8 eingruppiert. EG9a ist eigentlich absolutes Minimum für einen DB Admin.
  3. Was hindert dich den daran später zu kommen wie dein AG das wünscht? Ob man jetzt wirklich gegen alles rebellieren muss?
  4. Beim nachmaligen Lesen gehe ich davon aus, dass ihr feste DNS Server vergeben habt ^^ - Da könnt ihr zentral nicht drehen außer die DNS Server via DHCP zu vergeben. Oder richtig richtig Ecklig via GPO und IP-Filter setzen (keine Garantie das dies sauber für eine Domäne funktioniert)
  5. Liebevolles Konstrukt 😉 Wenn der DNS Fest eingetragen wäre, würde er sich ja nicht durch den DHCP verändern. ;o) DHCP Reservierung für die MAC des\der PC's einrichten auf dem "fremden" DHCP und DNS override erstellen. Könnte je nach Anzahl der Clients aufwendig werden. Alternativ: Wenn das komplett eure Umgebung ist erstellt doch auf den DNS eine Delegierung zum anderen Namespace
  6. Deswegen ja auch zu geringe und die bitte zu protokollieren. Das hat nix mit Vorsichtig sein zutun. Und ja in Deutschland ist dies tatsächlich genau in der Arbeitsstättenverordnung geregelt und wenn diese nicht eingehalten werden ist es ein Verstoß.
  7. zu geringe Raumtemperatur ist ein verstoß gegen die Arbeitsstättenverordnung und kann 1. mit Beschwerde gegen den Arbeitgeber oder 2. bei der Bezirksregierung\Gewerbeaufsichtsamt angezeigt werden. Man sollte im Vorfeld dies aber am besten schon mal Protokollieren. Auch beim Lizenzverstoß etc. solange man den nicht selbst begangen hat, indem man diese wissentlich besorgt hat, ist es zunächst ein Problem des AG und nicht des AN. Weiterhin sollte man sich die Frage stellen was man selbst für ein Ziel bei der Anzeige hat. Krankmeldung ohne Krank zu sein ist nie eine gute Idee. Hier heißt es wirklich Bewerbungen schreiben und weg.
  8. Im IT Bereich des TVöD wird nicht mehr zwingend ein Studium erwartet. Bei uns steigen alle frischen mit E9 an. Ohne Führungsverantwortung geht es dann bis einschließlich E11. E12/E13 dann mit Führungsverantwortung / auch hier nicht zwingend mit Studium.
  9. Deswegen steht da ja auch sollte und nicht muss ;o) Wäre vorteilhaft wenn man Bäcker vermittelt, dass die etwas mit Mehl machen
  10. Warum er sich nicht selber schlau macht? Jmd der in\nach Deutschland vermittelt, sollte sich mit dem Beruf ansatzweise auskennen und zumindest Englisch sprechen.
  11. Mit Werden die aber erfasst und somit gilt 4.1. nicht!
  12. Kannst du da mal nen Link schicken? Habe ich bisher echt noch nirgendwo gesehen.
  13. Ja, das ist aber nicht die Frage. Wenn du die Tätigkeit ausübst aber die formale Qualifikation nicht hast erfolgt die Bezahlung EGxx-1, als sonstiger Beschäftigter bekommst du EGxx gezahlt. Eines der dümmsten Konstrukte in der Geschichte der Tarifverträge. Und das steht wo?
  14. Im öD ist das im IT-Bereich meiner Meinung nach so, dass wenn du die Tätigkeit ausübst, es egal ist ob du Studium hast oder nicht. Hab selbst eine EG13 ohne Studium und "nur" mit FiSi Ausbildung.
  15. tTt woher ziehst du deine Aussagen? Arbeite jetzt seit 12 Jahren im ÖD und haben 3 Stellenpläne in der Zeit gehabt. Augenscheinlich machen dass alle falsch. Laut deiner Aussage ist es ja auch egal wie viele Server\Clients jemand betreut, da die Arbeit ja die gleiche ist. Dies mag Grundlegend zwar stimmen, aber die Arbeit unterscheidet sich in Komplexität und Verantwortung indem dies auch dann in eine höhere Entgeltgruppe führt. Mann kann hier gerne auch das Beispiel Bürgermeister einer Kleinstadt und Großstadt nehmen -> Die Arbeit ist ja die gleiche.
  16. Gegen die Tarifautomatik hat auch keiner was gesagt. - hierzu müssen die Tätigkeitsmerkmal dies aber auch hergeben und tatsächlich hat auch hier die Größe der Einrichtung Relevanz. Ob ich einen Exchange Server für 20 oder 20000 Konten betreue macht hier den Unterschied, der sich auch im Stellenkegel wiederspiegelt. Tja eben das kann der ÖD eben nicht, da der Stellenplan eben nicht selbst erstellt/genehmigt wird.
  17. Kann ich leider nicht so stehen lassen. Die Behörde\Institution etc. muss sich nach dem Stellenplan richten. Was du meinst ist die Möglichkeit für den TA eine Tätigkeitsüberprüfung durchzuführen, was ggf. zur Folge eine höhere Bewertung mit sich zieht. Nur können dadurch eben nicht einfach E10/11/12er Stellen geschaffen werden. Wäre ja sonst auch zu einfach meinst nicht? Ohne also genauerer Informationen über die Stelle und die Institution kann gar nicht pauschal gesagt werden ob der TE überhaupt eine Chance auf Höhergruppierung hat. Die genannten Tätigkeiten sind allerdings eher an der unteren Skala.
  18. Aufgrund der genannten Tätigkeiten ist eine bessere Bezahlung leider wenn überhaupt nur minimal Möglich. Unabhängig davon ob du jetzt Fachinformatiker bist oder nicht. Mit Anlage zur DV kommt es im TVÖD weniger auf den Abschluss als auf die Tätigkeitsmerkmale an die du ausübst. Weiterhin ausschlaggebend für die Bezahlung ist der für euch geltende Stellenplan und die Gesamtanzahl der Mitarbeiter.
  19. Hab aber ehrlich noch nicht verstanden, welche Tätigkeiten du ausübst, dass du beim Vorgesetzten entsprechend für eine Höhergruppierung auffällst.
  20. Bin im Client und Servermanagement tätig und habe fachliche Zuständigkeit für 12Personen.
  21. Update von mir: Letzter Abschluss: FiSi Tarifvertrag: TVöD-BUND (angelehnt) Bundesland NRW Entgeltgruppe: E13 / Stufe 6 (habe 2x eine Stufenverkürzung bekommen) Berufserfahrung: 10 Jahre
  22. Also nach der Aufgabenbeschreibung befindest du dich am unteren Ende der Anlage, welche die IT-Mitarbeiter im öD beschreibt. Wenn du etwas ausführlicher Schreibst ggf. auch mehr, aber nachdem was hier derzeit steht nicht mehr als EG8.
  23. Wie groß ist das Unternehmen / die Behörde / Einrichtung? Bist du direkt in der IT Beschäftigt oder innerhalb einer Unterabteilung? Bist du ggf. Administrativ tätig (Verteilung von Berechtigungen oder Installation\Einrichtung der Anwendungen)?
  24. 2700 Brutto sind für einen Consultant zu wenig. In Anbetracht deiner Vorerfahrung jedoch durchaus in Ordnung. Das Problem an der Sache ist, dass wenn sich eine Firma in der Größenordnung einen Consultant ins Haus holt diese auch erwartet das er entsprechend Erfahrung mitbringt. Da hier von Consulting und nicht Outsourcing die Rede ist wirst du auch mit Inhouse IT-Administratoren zu tun haben, welche um einiges mehr Berufserfahrung mitbringen als du.
  25. Versteh ich ebenfalls nicht, du wolltest 55k haben und man hat dir (s. Eingangspost) - ca. 54k angeboten. Ergibt für mich eine Differenz von 1k \ Jahr was mnt. ca. 80€ Brutto ausmacht. Wo ist dein Problem? Wenn du jetzt noch mit Fahrtzeit\Fahrtkosten ankommst, dann hätte man sich dass doch vor der Bewerbung überlegen müssen und nicht erst beim 2ten Gespräch. Als Arbeitsgeber würde ich mich etwas verkohlt vorkommen.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...