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Udo123

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  1. @ dsome: 1.) Eine Rechnung oder besser gesagt Beleg darfst Du auch als Privat-Person erstellen, aber Du darfst KEINE Umsatzsteuer ausweisen. 2.) Du mußt - egal wie Du Deine Tätigkeit bennen möchtest - Deinem Cheffe etwas davon sagen. Es geht nicht nur um die Konkurrenz zum eignen Cheffe, sondern auch um Deine Arbeitskraft. Wenn Du Dir z.b. die Nächte für Deine Firma um die Ohren haust, kannst Du Deinem Cheffe nicht mehr Deine volle Arbeitsleistung zur Verfügung stellen.
  2. Hallo zusammen, ich bin FI / SI :mod: (Abschluß Juli 04) und möchte jetzt gerne ein FH Studium dranhängen. Bieten die meisten FHs ein (Praktische / Angewandte) Informatik Studium nur zum WS oder auch zum SS an? Könnt Ihr außer Furtwangen und Karlsruhe weitere FHs empfehlen die auch zum SS anfangen? Mein Abi habe ich mit einer bescheidenen Note gemacht (3,3) dafür aber meine Ausbildung mit 92 von 100 Punkten. Muß ich da vielleicht etwas warten weil andere ein besseres Abi haben (Stichwort NC)? Danke und Gruß Udo

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