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chillen

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Beiträge von chillen

  1. Das ist keine zusätzliche Leistung.

    Aber wie gesagt bin dafür das beide LÖSUNGEN richtig sind weil die Frage nicht vernüftigt formuliert ist.

    Es sind definitiv nicht beide Lösungen richtig. Richtig ist, dass nur der AN-Anteil gefragt war. In der Fragestellung steht ganz klar drin das nach den Abzügen für die Sozialverischerung gefragt war. Und der AG-Anteil ist kein Abzug. Wenn es ein Abzug wäre, würde er ja auch vom Bruttolohn abgezogen werden, was er aber nicht wird.

    Jeder AG würde sich freuen wenn er die gesamten Abgaben vom Lohn abziehen dürfte, dann müsste er nämlich nichts mehr bezahlen.

    Also: AN-Anteil ist richtig, AG+AN Anteil ist falsch

  2. Ich habs mir noch einfacher gemacht.

    Bei einer Netzmaske von /16 sind 65536 IP-Adressen zu vergeben. Das geteilt durch die 350 maximal macht 187 VLANs. Aber da lag ich ja glaub ich ganz falsch. :OD

    genauso hab ichs auch gemacht!!!

    Jo, und ich auch. Aber ob das richtig oder falsch ist werden wir wohl nie erfahren. Ausser man bekommt die aktuellen Lösungen irgendwann mal zu Gesicht.

  3. Oder Du überlegst Dir doch einen RIS-Server zu nehmen. Hatte das gerade als Abschlussprojekt. Funktioniert super. Und wenn sich die Hardware ändert brauchst Du nur die neuen Treiber hinzuzufügen. Echt super easy. Das mit dem sysprep hat ja den Nachteil, dass wenn sich die Hardware ändert Du auch ein neues Image mit Sysprep erstellen musst.

    Solltest Du doch nen RIS-Server in Betracht ziehen, meld dich. Hab da genug Infos....

    Viel Glück

    Gruß chillen

  4. Also ich habe nicht die 400,32 weil es waren die abzuführende sozialversicherung gefragt.

    Also die Gesamtsozialversicherung nicht nur des Arbeitgebers.

    Also richtig wären dann 800,64 € die abzuführend sind und nicht nur 400,32 €, weil das nur der AN anteil ist. :(

    Ich habe die 400,32. Es war gefragt nach:

    a) die Summe der an das Finanzamt abzuführenden Abgaben

    B) die Abzüge für die Sozialversicherung

    c) das Nettogehalt

    Und abgezogen wird von Deinem Gehalt nur dein Anteil und nicht beides.

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