Im Falle von einem Erststudium kannst du die Kosten als Sonderkosten geltend machen. Inwieweit sich das auswirkt kannst du grob mittels gängiger Steuersoftware mal nachprüfen, ansonsten den Steuerberater des Vertrauens mal um Rat fragen.
Aber vielleicht lässt sich das von einer anderen Seite her aufdröseln:
Wichtig ist bei der Gehaltserhöhung ob du in eine höhere Steuerklasse rutscht, also kalte Progression (grob prüfbar per Brutto Netto Rechner: Brutto-Netto-Rechner: Was von Ihrem Lohn noch übrig bleibt - Wirtschaft - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten )
Bei jetzigem Bruttogehalt von 30K € bekommst du grob 1.538 Euro netto raus, bei einem Anstieg um 10% (33000 k €)sind das 1.652 netto damit kriegst du von brutto 250 Euro mehr im Monat nur 114 netto raus.
Um 200 Euro mehr netto zu erhalten müsstest du etwa 34 k€Brutto im Jahr bekommen.
Ich würde aber mal vermuten dass du bei a) zumindest soweit besser fährst dass du am Ende etwas mehr netto hast, nach Abzug der Studiengebühr - vorrausgesetzt das Studium wird als Sonderkostenfaktor anerkannt und damit entsprechend angerechnet.