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wiggerl

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  1. 'tschuldigung, ich dachte es geht um eine fristlose Kündigung muß auch nicht - siehe meinen vorhergehenden Beitrag. KSchG gibt auch ausführlich darüber Auskunft.
  2. @medi, mir ist bewusst, daß es um einen Azubi geht.. "Besonderer" Kündigungsschutz bei Azubis... § 15 BBiG (2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist ...usw. Arbeitszeitunterschleif ist ein wichtiger Grund, egal ob Angestellter oder Azubi - mit einer Abmahnung war er ja schon unterwegs. Grüße Klaus
  3. stimmt so mal nicht! Beispiel aus der Praxis: Kollege (kein Azubi) nicht der Fleissigste 1. Abmahnung wegen Installation nicht firmenkonformer Software (DVD-Shrink) Kollege geknickt aber keine Auswirkung auf die Arbeitsleistung trotz mehrmaliger Ermahnungen. Kommt langsam in den Status "auf den Kiecker haben" 2. Abmahnung wegen mangelnder Arbeitsleistung Kollege geknickt aber nur marginale Auswirkung auf die Arbeitsleistung. Kollege meldet sich bei den Kollegen ab (Chef war lt. eigener Aussage grad nicht erreichbar) um schnall auf's Finanzamt zu gehen um seine Steuererklärung abzugeben. 3. Ausserordentliche Kündigung wg. Arbeitszeitunterschleif, so die offizielle Bezeichnung. Hielt auch vor dem Arbeitsgericht stand. Grundsätzlich muß nicht der Abmahnungsgrund und Kündigungsgrund identisch sein. Soviel dazu. Grüße Klaus
  4. Auch Hai, Kleidung: das was Du vor hast auch künftig anzuziehen (was hatte Dein Ausbilder beim Bewerbungsgespräch an?) Essen: Wenn es keine Kantine gibt, wo ich bei der Telekom schwer davon ausgehe, vielleicht eine kleine Brotzeit aber bedenke, auch die Leute in der Firma müssen essen und werden Dich sicher mitnehmen. Schreibzeug wird üblicherweise vom Betrieb gestellt aber 'n Kuli für die ersten Unterschriften (Zutrittsberechtigungen, Personalstelle etc.) schadet nie. Grüße Klaus
  5. Hallo Baddog, es ist schon richtig, daß man den Azubi nicht zum Garten gießen "verwenden" darf, aber was macht eine Firma wenn sie eine wirkliche Niete (da meine ich nicht xGuardian!!) gezogen hat und das sowieso alles nichts bringt, weil er nichts kapiert????. 1. "versorge den Azubi" ...ich denke, daß eine Ausbildung nicht nur eine Bringschuld ist sondern zu 50% eine Holschuld. 2. Das Trennen von einem Azubi nach der Probezeit ist ja fast unmöglich, deshalb, so sehe ich das, arbeitet der Betrieb auf die legalen Möglichkeiten der Kündigung hin - eine Abmahnung hat er ja schon. Darum soll er den Dialog suchen und versuchen zu retten, was noch zu retten ist. Grüße Klaus
  6. Hallo xGuardian, erstmal zu Deiner Frage, ob du Deiner Firma eine Abmahnung schreiben sollst -> nein. Du schreibst, was Du alles tun musst und daß Du nichts beigebracht bekommst, daß Du eine Abmahnung bekommen hast und daß man Dir eine Kündigung nahegelegt hat; schreibst aber nicht, was Dein Chef/Ausbilder dazu sagt. Er muß es ja begründet haben, warum es evtl. besser wäre, daß man sich trennt. Könnte es nicht sein, daß das (auch) an Dir liegt? Sei mir bitte nicht böse, aber wenn ich Deinen Schreibstil und Deine Orthographie ansehe hättest Du bei mir nicht den Hauch einer Chance zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. Mein Tip: Rede mit Deinem Ausbilder und/oder Chef was ihm an Dir nicht gefällt und ändere das. Wenn das zur Zufriedenheit geändert wurde, dann kannst auch zu ihm gehen und ihn bitten, daß er Dir die im Rahmenplan verankerten Lernziele vermittelt - dazu ist er verpflichtet. Grüße Klaus
  7. Hallo Judith, hätte die Verordnung über die Berufsausbildung incl. Rahmenplan (sachliche und zeitliche Gliederung) als .doc file. Könnt Ich Dir mailen. Gruß Klaus
  8. Hallo Forum, wer geht von Euch FI-Sys in die Münchner Berufschule? Wie gut ist die bzw. deren Lehrer. Würde mich sehr interessieren. Danke Gruß Klaus
  9. Nur mal 'ne kurze Frage: Was meint denn Dein Ausbilder dazu wg. der Fehltage, fehlendem Berichtsheft, Noten in der BS? Würde mich wirklich interessieren. Gruß Klaus

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