@Metzger
natürlich kann es ärger geben,wenn du vergisst die berufsgenossenschaft zu informieren (keine leistungen), du vergisst es aber nicht, du legst nur die reihenfolge fest, wann du wen informierst und der berufsgenossenschaft ist es mit ziemlicher sicherheit sch...egal ob sie ne stunde früher oder später informiert wird.stell dir nur vor das unfallopfer liegt im sterben,da kann die bg auch nichts gegen oder für tun, es ist aber auf jeden fall wichtig, dann sofort die angehörigen zu informieren und nicht erst nach stundenlangen telefonaten mit der bg (beschreibung des unfallhergangs,ursachen,...)