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Akku

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Beiträge von Akku

  1. Du hast bestanden, das macht die Sache nicht einfach. 

    Ansonsten: Antrag auf Einsichtnahme. Solltest du Fehler entdecken, kann durch einen weiteren Prüfer eine Nachprüfung seitens der IHK beantragt werden. Stellt auch der "DRITTE" Prüfer die korrekte Auswertung fest, ist der Prozess beendet. Ein rechtlichen Anspruch gibt es nicht. Ein Gericht/Richter, darf die Entscheidung der Prüfungsausschüsse nicht anfechten, außer du kannst formale Fehler (Befangenheit o.Ä) feststellen.

    Ich hoffe geholfen zu haben.

     

  2. So, ich habe heute GH1 der Anwendungsentwickler ausgewertet. Ich weiß nicht wann oder überhaupt, ich das letzte mal eine wirklich so leichte Prüfung unter die Finger hatte. Die SQL Aufgaben fand man bisher in dieser Form in GH2 und nicht in der Fachqualifikation. Ich hoffe nicht, das das Niveau in den nächsten Jahren weiter sinkt. Die Ergebnisse sind dementsprechend wirklich richtig gut ausgefallen. 

  3. vor 10 Minuten schrieb neinal:

    Die Prüfer sind weder doof, noch unmenschlich.

    Wenn du Schritt 3 komplett leer gelassen hast, aber einen anderen Schritt vorne hingeschrieben hast, werden sie im Normalfall dennoch den Schritt streichen, der komplett leer ist.

    Vorsicht. Offiziell dürfen wir das nicht. Es könnte sein, das der Prüfungsteilnehmer, aus welchen Gründen auch immer, das so beabsichtigt. Was der Prüfer daraus macht, ist seine Entscheidung

  4. vor 23 Minuten schrieb CommanderTL:

    heute war Prüfung und ich bin völlig bedient.

    Vollkommen normal. Erfahrungsgemäß sind die Verzweifelten, die glauben sie hätten die Prüfung so richtig versemmelt, diejenigen, die dennoch ein mehr oder weniger gutes Ergebnis erzielen. Bleib ruhig, mach dir keine Gedanken und konzentrier dich auf die nächsten Prüfungsschritte. Du kannst jetzt sowieso nichts mehr ändern. Also Kopf hoch.

  5. Am 27.6.2016 um 21:51 schrieb Milchmann1989:

    Aber wie das genau, kommt es vor, dass Dokumentation beispielsweise mit unter 10% bewertet werden?
     

    Ich möchte dich nicht verunsichern aber dir auch die Wahrheit nicht vorenthalten.

    Bei der IHK Dortmund bist du mit einer 6 in Doku oder Präsi/FG raus und musst in einem halben Jahr diesen Prüfungsteil wiederholen. Das heißt: Wenn die Doku mit 6 bewerten  wird, brauch zum Prüfungsteil Präsi/FG nicht mehr erscheinen. Und ja: es kommt tatsächlich vor, dass Dokumentationen mit 6 bewerten werden. Das kann man sich eigentlich nicht vorstellen, ist aber so.

  6. ACHTUNG: DIES IST KEINE RECHTSBERATUNG

    Dein bisheriger Ausbilder, der allein fachlich in der Lage war dich auszubilden, hat gekündigt. Dein Ausbildungsbetrieb ist somit fachlich nicht mehr in der Lage, dich weiterhin auszubilden. Da er aber dazu vertraglich verpflichtet ist, muss er dich überbetrieblich ausbilden sprich: Dein Unternehmen muss ein Unternehmen finden, wo du weiterhin ausgebildet werden kannst und zwar auf Kosten deines Unternehmens. Weder du, noch die IHK ist hier handlungsverpflichtet.

    Also: sprich mit der Geschäftsführung und weise auf den Umstand und die Lösungsmöglichkeit hin. Wenn das nicht fruchtet, informiere den Ausbildungsberater deiner dir zuständigen IHK über den Missstand und suche einen Anwalt auf. Dazu kannst du Prozesskostenhilfe beantragen. Kostet somit erst einmal nichts.

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