Ich bekomme dann keine schmerzen das ist schwer zu beschreiben was dann in mir vorgeht. aufjedenfall war ich so froh das ich es einigermaßen geschafft habe
ich habe sogar von meinem klassenlehrer und noch nem lehrer ne meldung bekommen das sie merken das es aufwärts geht
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hab da noch was gefunden
Ausbildungsverhältnis
"Schwänzen" kein Kündigungsgrund
Wiederholt unentschuldigtes Fehlen in der Berufsschule ist allein kein Grund für die fristlose Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses. Der Ausbilder muss zunächst alle pädagogischen Möglichkeiten ausschöpfen, bevor er eine Kündigung ausspricht. Denn an die Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses sind wesentlich strengere Maßstäbe zu stellen als an die eines regulären Arbeitsverhältnisses.
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 26. Mai 2000 – 11 Sa 1107/99