Ich denke auch, dass die Berufsgenossenschaft erst zum Schluß informiert werden muß, da die dafür zuständig sind die Kosten zu übernehmen und diese eh erst noch ermittelt werden müssen. Außerdem muß das doch eh der Arbeitgeber erledigen (die Genossenschaft anrufen).
Mit der ersten Hilfe und dem Arzt haben wir bei uns auch ziemlich lange diskutiert und kamen zu dem Schluß, dass das eindeutig situationsabhängig ist (wenn z.B. der Mensch keinen Puls mehr hat und ich müsste ihn wiederbeleben, dann werde ich nicht erst das nächstgelegene Telefon suchen und dem Arzt die Geschichte erzählen...)