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das_huhn

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  1. das böse erwachen kommt immer hinterher... da es sich um eine außerbetriebliche umschulung handelt, hättet ihr den antritt der prüfung verweigern müssen. das hat im wesentlichen zur folge, dass der kostenträger überprüft, warum ein kurs den antritt verweigert. das hätte zur überprüfung von vermittelten lehrinhalten geführt und im zweifelsfall dann zur verlängerung der maßnahme bei einem anderen bildungsträger... aber hinterher ist man immer schlauer, ich war in einer ähnlichen situation... du hast mein volles mitgefühl *amen*
  2. Meint ihr nicht da müsste man erst noch die 16%MwSt draufrechnen ? wenn nich, dann hab ich mich da ziemlich verschossen ^^
  3. nein kein zeugnis, keine zensuren und im übrigen auch nur 6 monate praktikum
  4. tja manitu, ich hab keine noten und es gab auch keine zwischenprüfung die in irgendeiner form mit in die prüfung eingeht. wie gesagt es handelt sich um eine zweitausbildung mit null interesse des ausbildungsträgers und eines sei nochmals angemerkt, wenn die prüfung nicht bestanden werden kann weil die ausbildung nicht dementsprechend war, hat der kostenträger nicht das recht die kosten der umschulung auf den umschüler abzuwälzen, er ist im gegenteil dazu verpflichtet die verlängerung zu tragen und von einem geeigneten ausbildungsträger durchführen zu lassen. schließlich liegt das versagen hier nicht beim auszubildenden/umschüler sondern bei der auswahl des geeignteten ausbilders. ich wollte eigentlich auch nur wissen, ob jemand hier dieses procedere schon einmal durchlaufen hat aber trotzdem vielen dank für die vielen hinweise und anmerkungen
  5. okay vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt, es ist nicht so das ich keine lust habe irgendwas zu tun, nein, bestandteile der ausbildung wie rechnungswesen, controlling, überhaupt wiso im allgemeinen und projektmanagement im besonderen haben einfach und geschmacklos nicht stattgefunden. ich will mich nicht drücken falls ihr das gedacht habt, ich hab einfach nur die faxen dicke das gewisse bildungsträger die kohle abräumen um dafür wenig bis gar nichts zu leisten. trotzdem danke für euer interesse an meinem problem, achja und eins noch klausuren tests oder sonstige möglichkeiten sich in irgendeiner form zu überprüfen gab es nicht.
  6. ja was hätte ich davon, erstens ein halbes jahr weitere ausbildung bei nem anderen träger und dann wahrscheinlich zweitens einen besseren abschluss, denn wenn ich mal drüber nachdenke wenn ich das nur irgendwie schaffe dann brauch ich mich wohl garnicht erst bewerben
  7. hat von euch schon mal jemand darüber nachgedacht ne prüfung, wegen schlechter zweitausbildung, zu verweigern? als umschüler ist man doch echt gearscht. wenn eine ausbildung so schlecht gelaufen ist, dass die chance eine prüfung zu bestehen faktisch null ist, gibt es meiner meinung nach die möglichkeit den antritt der prüfung zu verweigern, weiß irgendwer mehr dazu?

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