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stefan.macke

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Beiträge von stefan.macke

  1. vor einer Stunde schrieb page:

    dass Auszubildende bei erfolgreichem Abschluss eines zweijährigen Ausbildungsberufs vom ersten Teil der Abschlussprüfung oder einer Zwischenprüfung eines darauf aufbauenden drei- oder dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufs befreit sind.

    Das gilt nur für wenige Berufe, die man 2- oder 3-jährig erlernen kann, wobei der 2-jährige Berufe auf den 3-jährigen angerechnet werden kann. Beispiel: Fachlagerist (2 Jahre) -> Fachkraft für Lagerlogistik (3 Jahre). Du machst nach 2 Jahren die erste Abschlussprüfung in einem anerkannten Beruf und bist "fertig" damit. Dann kannst du aber noch ein Jahr anhängen, um den zweiten "besseren" Berufsabschluss zu erreichen. Und bei dieser dann insg. dreijährigen Ausbildung sparst du dir durch die erste bestandene Abschlussprüfung die Zwischenprüfung bzw. den ersten Teil der gestreckten Abschlussprüfung.

    In den IT-Berufen gibt es aber nur 3-jährige Berufe.

  2. vor einer Stunde schrieb _n4p_:

    Heißt das Auszubildende die ihre Zwischenprüfung nach dem 01.08.2020 hätten, müssen die Ausbildung nach der neuen Verordnung fortsetzen?

    So hatte ich es zuerst auch verstanden, aber nach dem zweiten Lesen stimme ich @allesweg zu:

    vor einer Stunde schrieb allesweg:

    dass begonnene Ausbildungen vor der Zwischenprüfung auf die neue Regelung umgestellt werden können

    Anders kann es auch nicht sein. Bestehende Ausbildungen können ja nicht einfach rückwirkend auf andere Inhalte umgestellt werden (außer man will das freiwillig).

  3. Hallo zusammen,

    seit heute sind die neuen Ausbildungsverordnungen für die überarbeiteten IT-Berufe mit Inkrafttreten zu August 2020 verfügbar! Darunter auch die schöne...

    Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin (Fachinformatikerausbildungsverordnung - FIAusbV)

    Hurra! Endlich haben wir eine ganz eigene Verordnung! 😉

    Viel Spaß beim Lesen (und Umsetzen)! 😄

    Viele Grüße!
    Stefan

  4. Das ist wohl wieder stark von den einzelnen IHKen abhängig, aber ich kann dir mal meine Erfahrung schildern.

    vor 8 Stunden schrieb Nienmaii:

    1. Welche Anforderungen gibt es an IHK-Prüfer? 

    ich habe bisher gehört dass ein Ausbilderschein in der Regel reicht, auf manchen Internetseiten hab ich gelesen, dass viel Erfahrung benötigt wird. Nun frag ich mich wie das in der Praxis gehandhabt wird. :)

    Es ist meist der Abschluss nötig, den du als Prüfer selbst vergibst, also z.B. Fachinformatiker Anwendungsentwicklung. Es ist aber auch möglich, mit einem abgeschlossenen Studium der Informatik Prüfer zu werden. Du musst dich einfach mit der Materie des Berufs auskennen. "Erfahrung" ist nicht unbedingt nötig. Ich kenne Prüfer, die direkt nach ihrer Ausbildung angefangen haben. Ein AdA-Schein dürfte daher auch keine Voraussetzung sein.

    Aber bitte halte dich immer an deine IHK und frag die Voraussetzungen konkret nach.

    vor 8 Stunden schrieb Nienmaii:

    2. Als Prüfer vergleich man ja auch die Abschlussdokumentationen. Macht man diese Arbeit in seiner Privatzeit? Entscheidet man selbst über die Anzahl der Dokumentationen? Oder bekommt man die vorgegeben? Wie sieht das aus mit der Vergütung? Ich weiß, dass es eine Aufwandsentschädigung gibt aber nicht wie genau das berechnet wird? Geht das nach Stunde? Nach Prüfling? Nach Dokumentation?

    Das Prüferamt ist ein Ehrenamt. Du machst alles in deiner privaten Zeit! Außer du hast ein nettes Unternehmen, das dich für die Prüfungstage freistellt. Für die Korrekturen der Dokus, Genehmigung der Anträge usw. wird das aber eher nicht passieren. Die liest du zuhause.

    Die Anzahl der Dokus richtet sich nach deinem Ausschuss. Bei uns wird einfach gleichverteilt vom Vorsitzenden. Du kannst zu Beginn aber sicher darum bitten, erstmal weniger Dokus zu lesen.

    Eine "Vergütung" bekommst du nicht (siehe Ehrenamt), sondern nur eine Aufwandsentschädigung für gefahrene Kilometer, ausgedruckte Dokus, genehmigte Anträge usw. Du sollst keine Kosten haben, aber auch nichts verdienen. Insb. bekommst du keinerlei Vergütung für gearbeitete Stunden!

    vor 8 Stunden schrieb Nienmaii:

    3. Muss man als Prüfer wirklich zu jedem Thema auf den aktuellen Stand sein? 
    Natürlich benötigt man ein breites Wissen, jedoch bin ich der Meinung, dass man nicht in allen Bereichen in der IT ein Spezialist sein kann. Und ohne jemanden zu nahe treten zu wollen denke ich auch nicht, dass jeder Prüfer auf dem fachlich höchsten Niveau ist.

    Nein, das kannst du nicht. Du musst eher in der Breite aufgestellt sein und hast dann deine eigenen Schwerpunkte, die du in der Tiefe beherrschst. Der Ausschuss besteht nicht umsonst aus mind. 3 Mitgliedern. Da ist die Chance hoch, dass irgendjemand sich gut mit dem jeweiligen Thema auskennt. Du solltest aber schon grundsätzlich viele Bereiche des Berufs kennen und auch bewerten können, ob die Lösungen der Prüflinge sinnvoll sind oder nicht. Im Zweifel liest du das nach! Du kannst nicht erwarten, dass man sich als Prüfer nicht fortbilden muss. Insb. die rechtliche Situation der Prüfungen wirst du dir aneignen müssen. Es steckt schon ein initialer Lernaufwand für dich dahinter!

    vor 8 Stunden schrieb Nienmaii:

    Vorab: ich weiß, „frisch mit der Ausbildung fertig und will gleich auf der andern Seite sitzen“. Das sieht immer sehr naiv aus. Aber ich sehe das mehr als Ziel was ich irgendwann mal gerne nebenbei machen möchte um auch einfach immer auf den aktuellsten Stand zu bleiben. Ob ich das nun in 2 oder 5 Jahren schaffe ist ein anderes Thema. Früh übt sich ja bekannterweise.

    Finde ich gut! Junge Nachwuchsprüfer stellen meist ganz andere Fragen als die "alten Hasen" und sind oft auch in den modernen Technologien unterwegs. Das bereichert sicherlich einen Ausschuss.

    Ich wünsche dir viel Erfolg!

  5. Am 18.11.2019 um 00:24 schrieb Alexi29:

    @stefan.macke Danke sehr für deine Antwort, ich verstehe, aber man sollte es schon leichter schreiben oder? Wie ich schon sagte die Beispiele von der Seite zeigen, dass man es  sehr ausführlich schreibt, so dass es jemand verstehen kann, der auch nicht Informatiker/Programmierer ist, oder sehe ich falsch?

    Hast du meine obige Antwort eigentlich gelesen? Ich habe das exakte Gegenteil geschrieben. Du musst mir (und deinen Prüfern) nicht erklären, was eine for-Schleife ist.

    Am 18.11.2019 um 00:24 schrieb Alexi29:

    Ich schreibe noch meine zweite Frage auf: "Beim Punkt Implementierung (Prozesse) sollte man dort ein paar Schritte aufschreiben wie man programmiert hat (mit welchen Befehlen, Funktionen) oder was sollte man dort genau schreiben?"

    Implementierung = Programmierung. Also ja. Auch hier wieder: niemand will von dir ein if-Statement erläutert haben. Es geht ums große Ganze.

    Der Entwicklungsprozess könnte aber auch gemeint sein. Beides Dinge, die ich in einer Projektdokumentation erwarte.

  6. vor 3 Stunden schrieb Alexi29:

    Soweit ich dass verstanden haben sollte man die Projektdokumentation eher normal schreiben also nicht zu technisch, so dass es jemand auch ohne IT-Wissen lesen und verstehen kann . Ist das korrekt?

    Nein. Du wirst von Informatikern im Beruf des Informatikers geprüft. Du musst sogar sehr technisch werden. Und natürlich auch kaufmännisch.

    Du musst nur darauf achten, dass man als unternehmensfremder Leser dein Projektthema versteht. Technisch kannst (und sollst) du richtig vom Leder ziehen!

  7. vor 17 Minuten schrieb Eilo:

    ich habe mich an deine Rohvorlage zur Projektdokumentation gehalten

    Das ist nur eine Vorlage mit allen möglichen (!) Inhalten, die mir (!) eingefallen sind. Das ist keine verbindliche Liste mit Kapiteln, die jeder Prüfling auszufüllen hat. Was für dein Projekt nötig und sinnvoll ist, musst du individuell entscheiden. Das kann dir niemand vorgeben.

  8. vor 48 Minuten schrieb Exception:

    Bitte beim Googlen drauf achten, dass du auf die "richtige" Website, deiner örtlichen IHK landest. ?

    Wir müssen vielleicht mal kurz die Begriffe klären:

    1) Rahmenlehrplan: Vorgabe für die Inhalte an den Berufsschulen (Lernfelder usw.)

    2) Ausbildungsrahmenplan: Verbindliche Vorgabe der im Betrieb zu vermittelnden Inhalte, unabhängig von IHKen, enthält die sachliche und einen Vorschlag für die zeitliche Gliederung der Ausbildung

    3) Betrieblicher Ausbildungsplan: Den bekommt der Azubi mit Vertragsunterzeichnung von seinem Unternehmen, das ihn aus 2) abgeleitet und auf die betrieblichen Anforderungen angepasst hat (z.B. Lernen der ERP-Software im 1. Lehrjahr)

    @NegatronDerSchwarzeAutobot: Du solltest dir also 2) anschauen (Internet) und mit 3) vergleichen (Ausbildungsvertrag), ob alle Inhalte enthalten sind und wann diese in deinem Betrieb vermittelt werden sollen.

  9. BBiG § 27, Eignung der Ausbildungsstätte: (https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__27.html)

    Zitat

    (1) Auszubildende dürfen nur eingestellt und ausgebildet werden, wenn (...)

    2. die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze oder zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht, es sei denn, dass anderenfalls die Berufsausbildung nicht gefährdet wird.

    Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 16. Dezember 2015 zur Eignung der Ausbildungsstätten, 2.5.1  Relation zwischen Fachkräften und Auszubildenden: (https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA162.pdf)

    Zitat

    Als angemessenes Verhältnis der Zahl der Auszubildenden zur Zahl der Fachkräfte im Sinne von § 27 Absatz 1 Nummer 2 BBiG, § 21 Absatz 1 Nummer 2 HwO gilt in der Regel:
    - eine bis zwei Fachkräfte = eine Auszubildende/ein Auszubildender
    - drei bis fünf Fachkräfte = zwei Auszubildende
    - sechs bis acht Fachkräfte = drei Auszubildende
    - je weitere drei Fachkräfte = eine weitere Auszubildende/ein weiterer Auszubildender

     

  10. vor 7 Stunden schrieb Al.Thani:

    Falls dem nämlich nicht so ist, könnte man rein theoretisch nach einer guten Dokumentation und Präsentation ja quasi den Prüfungsteil A sehr wahrscheinlich bestanden, selbst wenn man im Fachgespräch kein Wort mehr sagt.

    Das ist richtig. Präsentation und Fachgespräch werden zu einer gemeinsamen Note zusammengefasst. Wenn die Präsentation entsprechend gut ist, könnte man selbst bei einem völlig versemmelten Fachgespräch bestehen.

  11. Am 29.6.2019 um 06:50 schrieb m1Kezz:

    Hat auch niemanden der Prüfer interessiert.

    Das war dann Glück. Wir haben schon mehrfach Prüflinge im Fachgespräch nach Bildrechten gefragt. Jetzt nicht unbedingt bezogen auf die Bilder in der eigenen Präsentation, sondern auch ganz allgemein.

    Am 29.6.2019 um 06:50 schrieb m1Kezz:

    In der Projektdoku müssen die natürlich drin sein.

    Wieso gelten für die Dokumentation andere Regeln? Wenn du fremde Werke nutzt, musst du korrekt darauf hinweisen. Ob Präsi oder Doku ist egal.

  12. vor 10 Minuten schrieb FISI-Prüfer:

    In Eurem Fall erwarte ich nicht, dass Ihr zu diesen Fragen einen BAB herunterbetet und Gemeinkosten aufschlüsselt

    Also wir erwarten das. Wir hatten das Thema BAB dieses Jahr mehrfach als Thema im Fachgespräch. Übrigens immer eingeleitet durch eine nicht korrekte Antwort zum Stundensatz wie oben beschrieben.

  13. vor 14 Minuten schrieb KeeperOfCoffee:

    Wird natürlich durchkommen, aber wirtschaftlich muss es nicht unbedingt sein

    Ich bin natürlich davon ausgegangen, dass der TE dass alles korrekt berücksichtigt hat. Eine pauschale Aussage wie "das spart uns Geld" reicht natürlich nicht als wirtschaftliche Begründung für das Projekt. Das sollte jedem Prüfling klar sein.

  14. vor 7 Stunden schrieb GreenLemon:

    obwohl es kein wirkliches Problem löst sondern nur Geld einspart?

    Na wenn das nicht Grund genug ist! ?

    Letztlich geht es bei so gut wie allen Projekten darum, Geld zu sparen. In den meisten Fällen wird zunächst Zeit gespart, die sich dann in Geld umrechnen lässt. Den Zwischenschritt hast du dann nicht.

    Also ja: das Projekt ist völlig ok!

  15. vor 18 Stunden schrieb Whiz-zarD:

    Ich finde das echt schwer.

    Mit diesem Thema habe ich mich auch gerade auseinandergesetzt. Ich fand es auch sehr schwierig, die Punkte alle (sinnvoll) auszufüllen. Deine "Vorlage" sieht übrigens ziemlich identisch zu der bei unserer IHK aus.

    Ich habe nun den groben Ablauf für die drei Ausbildungsjahre geplant, aber in der Praxis wird das sicherlich anders laufen. Viele Lerninhalte können meiner Meinung nach am besten in Projekten umgesetzt werden. Und die stehen meist nicht schon 3 Jahre im Voraus fest.

    Meinen "Prozess" beim Erstellen des Ausbildungsplans habe ich übrigens hier beschrieben: Betrieblicher Ausbildungsplan für Fachinformatiker Vielleicht hilft das ja. Ich vermute, dass noch einige andere Ausbilder/-innen vor diesem Problem stehen.

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