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Haegar

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  1. Normalerweise bist du bis zur Vollendung deines 25 Lebensjahres bei deinen Eltern im Rahmen der Familienrechtschutzversicherung mitversichert. Dass kann dir aber nur deine Versicherungsgesellschaft sagen, alos ran ans Telefon (ringring) und anrufen, dann weisst du es genau! Was deine, wenn ich dich richtig verstehe, mangelhafte Ausbildung betrifft, hast du die Möglichkeit 1) Ein kosntruktives Gespräch mit deinem Ausbilder zu führen ( wenn es ein Bayer ist, wird das extrem schwer) 2) Deinem Ausbildungsbetrieb eine "Abmahnung" zu schicken, so in der Form dass du bisher das un das gemacht hast, und das dieses und jenes hätte gemacht werden muessen, und dass sie das bitte ändern sollen... 3) Wenn dass nix bringt, musst du dich nach einem anderen Ausbildungsplatz umsehen..... Ansonsten kann ich dir nur raten, halt die Stellung, die Zeit geht vorbei, und wenn es extremm ist, versuch zu verkürzen.....
  2. @dagegen Asyl? In Bayern? Nie, eher würd ich nach Amiland gehen als nach Bayern. Zudem würde Deutschland OHNE Bayern gewiss nicht pleite gehen, denn Geld verdienen können wir alleine, und Leute betrügen und Gefoglsleute verraten wie die Bayern, dass tun wir nicht, also tut uns den Gefallen und erklärt euch für UNABHÄNIG, denn Stoiber als Kanzler, dann WILL ich Gysi als Bürgermeister in Berlin
  3. Wusste gar nicht, das Beitraeg hier zesiert werden, und da sag mir nochma jemand was von FREIER Meinungsaeusserung.....
  4. Stimmt, komm heim nach Deutschland, dann musst du den Bayern wenigstens kein DEUTSCH beibringen, denn dass ist da Letzte was die koennen... Lass dich nicht unter kriegen, denke immer daran, ein Bayer ist auch nur ein ........
  5. Siehste sag ich doch, als Deutsche hat man es schwer in Bayern...... Wenn dein Ausbilder wech ist, und keiner da ist, der dich ausbilden kann, solltest du mal deinen Chef kontaktieren und fragen was er daggen zu tun gedenkt, immerhin hast du einen vertraglichen Anspruch auf deine Ausbildung. Ausserdem solltest du deiner Schule einen netten :confused: Brief schrieben... Schreib einfach rein, dass du einen Rechtsanspruch auf dein Zeugnis hast, und dass Du, falls das Zeugnis nicht binnen 14 Tagen auf dem Tisch liegen würde du dir weitere rechtliche, auch strafrechtliche Schritte ausdrücklich vorbehälst Wirkt meistens. Was deine Berufrechtschutzversicherung angeht, solltest du zuerst deine Eltern fragen ob du noch bei denen in der Rechutzversicherung mit versichert bist, ansonsten kostet dich der Spass um 200DM im Jahr, allerdings hast du i.R. eine 3 monatige Leistungssperrre zu Begin.... H.i.c.h.y.
  6. Was hast du damit zu tun, dass deine Schule unfähig ist ein Zeugnis zu verschicken??? Ausserdem seit ihr da im Kindergarten? Bei uns bekommen wir das Ding in die Hand gedrückt und sind selber dafür verantwortlich dass der Ausbilder dat Ding zu Gesicht bekommt. Frag deinen Ausbilder mal ob er nix Besseres zu tun hat, als dich zu nerven??
  7. Ich versteh die Aufregung nicht... Alle Welt beschwert sich ueber die Amis, und was die tun, doch warum? Was hat es uns zu interessieren ob die sich ueberwachen oder nicht, we are in GERMANY, und da können die Amis uns GAR nichts!!! Haben doch gerade Klimagipfel(fragt sich bloss was da klimat), und da die UN meinte sie muesse ihre eigene Polizei mitbringen ( sind zum größten Teil Amis ) wollten die denn auch gleich das Kommando uebernehmen. Ich war beim Maritim, und da wollten die AMIS mich schief anmachen, da hab ich dem nur gesagt wenn er zu dumm ist Deutsch mit mir zu reden, soll er wieder auf seine Ranch gehen, und nicht in einem zivilisierten Land Cowboy spielen. Ging dann noch was weiter, sodass ich wohl bald einen Gerichtssaal von innen sehen werden, wenn ueberhaupt.... [wegeditierter Fremdenfeindlicher Aufruf]
  8. Why dich stören das Wort "vorgemerkt"? Es sollte dich eigentlich FREUEN, bedeutet es doch, dass Du zur Prüfung antretten kannst!!!!! Die muessen dich vormerken, damit Sie dich nicht vergessen
  9. Das mit dem NICHT zu Arbeit erscheinen würde ich NICHT tun, könnte jede Menge Probs bringen. Dein jetztiger Arbeitgeber könnte dir gerichtlich verbieten bei deinem neuen Arbeitgeber zu arbeiten, ebenso kann er dir auch sonst jedem Menge Probleme bereiten. Empfehle Dir wirklich dich gütlich mit ihm zu einigen, denn sonst kann es sehr Böse werden. Macht sich auch nicht gut auf deinem Arbeitszeugnis, denn sowas wird drinstehen.....
  10. Das ist nicht so einfach, denn Du kannst NUR kündigen, wenn Du den Ausbidungsberuf wechseln möchtest, eine Kündigung nur weil du woanders mehr Geld bekommst ist NICHT möglich. Du hast nun 2 Möglichkeiten: 1) Du kannst beweisen dass die bisherige Ausbildung für den A. war, dann musst du deinen Ausbilder zuerst abmahnen, falls das nichts bringt kannst du kündigen( Frist 4 Wochen) 2) Du einigst dich mit deinem jetztigen Ausbilder und er lässt dich gehen..... H.i.c.h.y. Haegar
  11. Bei welcher Firma arbeitest du denn? Mich würde es auch interessieren mal in einem anderen Land einen Teil meiner Ausbildung zu absolvieren.
  12. Hallo! Wenn Du einen Lehrlingsautausch machen möchtest, muessen wohl beide Arbeitgeber zustimmen. Zu Klären wäre alos ob dein Arbeitgebe mitmacht.
  13. Hi Bea, hatte das gleiche Problem, habe denen einfach den ganz Muell zurückgeschickt und geschrieben dass ich einen kompletten Satz bestellt habe. Bisher nix von denen gehört, mal sehen, aber wenn Sie kommen, dann gibts Spass pur
  14. Wenn Du nur English und Bayrisch kannst, solltest du DEUTSCH lernen, dass sollte in Bayern als Fremdsprache anerkannt werden...
  15. Kleiner Tip am Rande, wenn Du die Aufgaben noch nicht bearbeitet hast, und nirgendwo steht, dass die Lösungssätze unvollständig sind, kannst du den ganzen Krempel zurückschicken und dein Geld zurück verlangen, da es sich hier bei u.U. sogar um arglistige Täuschung handelt...
  16. Hallo zusammen, hab wegen des Ärgers um die Prüfungsaufgaben- und lösungen mal bei dem U-Form Verlag angefragt worauf sich das Copyright des Verlages bezieht. Hier das Ergebnis: Von: "Felicia Ullrich-Jasny" <ullrich-jasny@u-form.de> Sehr geehrter Herr X, das Copyright bezieht sich sowohl auf die Formulare als auch auf die Inhalte. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Aussage weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen Felicia Ullrich-Jasny
  17. Guten Morgen! Dein Vertrag ist rechtlich unzulässig, denn anch dem Bundesausbildungsgesetz(heisst glaub ich so) MUSS im Ausbildungsvertrag zwingend min. die wöchtentliche Arbeitszeit drin stehen! Du kannst dann natürlich mehr arbeiten :confused: Sollte in deinem Vertrag keine Arbeitszeit drinstehen, ist er eigentlich unwirksam, doch kannst du dich dann auf die bestehenden Gesetze berufen, nach denen du nicht mehr als 8 Stunden am Tag, bzw. 40 Stunden die Woche arbeiten darfst.... Es reisst dir also niemand den Kopf ab, wenn Du Montags 10 Stunden arbeitest, damit du Freitag um 13:00 Uhr gehen kannst!
  18. Ich wuerd Dir empfehlen es in eine Direktversicherung zu stecken, da Du das Geld NIE ausgezahlt bekommst, ist es in der Dirketversicherung immer noch am Besten aufgehoben. Dann hast du schonmal einen kleinen Grundstock für deine spätere Rente gelegt, bei insgesamt ca. 12.000 DM die eingezahlt werden, bekommst du später bei einer jährlichen verzinsung von 4% ca. 60.000 DM raus, dazu kommen noch Überschussanteile. Du kanst so mit ca. 120.000 rechnen..... Hoffe es hilft Dir Auch wenn es dir jetzt nicht zusagt, denke an deine Rente, wer weiss ob wir in 40 Jahren von Vater Staat ueberhaupt noch Rente bekommen....... :confused:
  19. Ich versteh nicht, dass ihr immer davon ausgeht, dass mit bestehen der letzten Prüfung die Ausbildungzeit zu Ende ist! Die Ausbildung endet NICHT mit bestehen der letzten Prüfung, die endet erst mit AUSHÄNDIGUNG des Abschlusszeugnisses!!!! Also kann es euch passieren, dass ihr zwar bestanden habt, aber immer noch Azubi seit, weil ihr euer Zeugniss nicht bekommt.......
  20. Würde ein Borland 3.1 Compiler reichen?
  21. Die rechnen dein Ausbildungsgeld in irgendeiner Form an. Wenn Du Zweifel an der Richtigkeit hast, maschierste dahin, und sagst denen die sollen Dir das mal vorrechnen. Sind die zu VERPFLICHTET!!!!!
  22. Du rufst einfach bei der IHK an die für dich zuständig ist, sagst dass du deine Ausbildung verkürzen möchtest, und die schicken dir dann das nötige Formular zu! Du füllst es aus, der Betrieb quittiert es, du packst es in einen Umschlag, legst eine beglaubigte Kopie deines Zeugnisses bei klebst passendes Porto drauf(Post AG will auch leben) und schmeisst es in den nächsten Briefkasten(nicht Papierkorb). Achso, musst dich beeilen, wenn Du diesen Winter Prüfungen machen iwllst, denn die is im Dezmeber.
  23. Es gibt auch fuer die LVA Landshut gewisse Fristen die iengehalten werden muessen. Was du machen kannst ist dass du sie draufhinweisst, dass die Fristen eingehalten werden muessen, und dass du dir weitere rechtliche Schritte ( Anzeige wegen Uebervorteilung) vorbehälst. Um dir aber ganue sagen zu können was du machen kannst bräuchte ich ein paar mehr Infos.
  24. Versteh nicht, dass ihr euch so aufregt, der Ausbilder versucht seine Kosten soklein wie möglich zu halten! Aussderdem solltet ihr euch vielleicht mal zusammentun und was auf die Beine stellen, z.B. in dem ihr alle zusammen eurem Ausbilder mal klar macht was ihr wollt, und wenn er nicht mitspielt habt ihr immer noch die Möglichkeit euch nicht nur an die IHK zu wenden. Verliert der betrieb nämlich seine Anerkennung als Ausbildungsbetrieb kann er fast einpacken, denn dann ist kaum noch was mit öffentlichen Aufträgen oder Äufträgen von Mobilfunkanbietern.

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