auch wenn der ton nicht nett ist, so ist doch mal festzuhalten, dass sie im recht ist: du hast einen rechtsgültigen kaufvertrag mit ihr abgeschlossen. punkt. daran gibt es nichts zu diskutieren.
wieso kaufst du auch einen artikel, wenn du ihn nicht haben willst!? das überlegt man sich doch wohl mal vorher! jeder, der bei ebay verkauft, hat mit so nen leuten nichts als ärger und unnötige kosten am hals.
ein recht auf eine stornierung hast du schon mal garnicht. schließlich hast du mit ihr einen kaufvertrag abgeschlossen. das steht sogar auf der seite, wo du den button Bieten oder Kaufen anklickst. da wird dir von ebay ausdrücklich mitgeteilt, dass du einen rechtsgültigen vertrag eingehst. in den agb von ebay stehts übrigens genau so wie im bürgerlichen gesetzbuch. so ein kaufvertrag ist ein zweiseitiges verpflichtungsgeschäft, und deine pflichten sind es, die sache abzunehmen und den kaufpreis zu zahlen. findest du im bgb so bei den paragraphen 430 und paar folgende.
eine völlig andere sache ist der widerruf, der dir - nur durch ihr angebot, nicht gesetzlich - zusteht. hiervon kannst du aber, und auch da hat sie recht, erst nach kauf gebrauch machen. also zahlen, ware erhalten, ware zurück.
ist zwar alles keine glückliche lösung, aber du musst dir eingestehen, dass du das verbockt hast. du hast einen kaufvertrag abgeschlossen. und da kommt man nicht so einfach wieder raus. nicht umsonst heisst das teil vertrag...
ich hoffe, dir hiermit ein bißchen klarheit verschafft zu haben.
mfg, chris