Ich kann dir leider nur zu dieser Frage antworten.
Rechtlich ist es so, dass dein Ausbildungsvertrag mit dem bestehen deiner mündlichen Prüfung beendet ist. Du bist danach nicht mehr in einem Ausbildungsverhältnis mit deinem Betrieb und demnach auch nicht mehr verpflichtet im Betrieb aufzutauchen. Wenn du noch kein Arbeitszeugnis hast und noch Projekte / Aufgaben ausstehen, dann ist es aber ratsam diese noch zu vervollständigen, es kann sich sonst halt bisschen auf dein Arbeitszeugnis auswirken. Wenn du allerdings befristet oder unbefristet Übernommen wirst, musst du natürlich wieder kommen.
Sollte dein Arbeitgeber verlangen, dass du deine Sachen fertig machst, kannst du dich weigern (bist ja dann theortisch nicht mehr angestellt) oder aber eine Entlohnung einfordern (dir steht dann das übliche Gehalt für deinen Beruf und die Arbeitszeit zu).