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Dork

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  1. Ich kann dir leider nur zu dieser Frage antworten. Rechtlich ist es so, dass dein Ausbildungsvertrag mit dem bestehen deiner mündlichen Prüfung beendet ist. Du bist danach nicht mehr in einem Ausbildungsverhältnis mit deinem Betrieb und demnach auch nicht mehr verpflichtet im Betrieb aufzutauchen. Wenn du noch kein Arbeitszeugnis hast und noch Projekte / Aufgaben ausstehen, dann ist es aber ratsam diese noch zu vervollständigen, es kann sich sonst halt bisschen auf dein Arbeitszeugnis auswirken. Wenn du allerdings befristet oder unbefristet Übernommen wirst, musst du natürlich wieder kommen. Sollte dein Arbeitgeber verlangen, dass du deine Sachen fertig machst, kannst du dich weigern (bist ja dann theortisch nicht mehr angestellt) oder aber eine Entlohnung einfordern (dir steht dann das übliche Gehalt für deinen Beruf und die Arbeitszeit zu).
  2. Tipp: Zuerst mit dem Anfangen, was du schon erreicht hast. Wo du Ergebnisse und Erfolge nachweisen kannst. Nicht dich selbst bewerten. Das ist ein großer Fehler. Versuche klarzumachen was du von dem Betrieb erwartest und was du bewirken willst. Versuche möglichst nicht gleich zu zeigen, dass du kein Bock mehr zu studieren hast, sondern dass du dich weiterentwickeln und Ziele erreichen willst. Hierzu ist www.jova-nova.de sehr hilfreich. Der Typ hat viele Dokumente und Tipps auf Lager.

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