Ganz easy!!!
Um ordentlich zu kündigen muss man nicht unbedingt den Ausbildungsberuf wechseln! s.h. BBiG §22 Absatz 2 BBiG
Und beachte bitte das Wort "oder", also bestehen 2 Möglichkeiten zur Kündigung. Das Wörtchen "nur" aus obigen Beiträgen bedeutet ja es gibt nur eine Möglichkeit!!!!:mod:
Also Antwort 5 ist falsch!
Würdest du das Wort "nur" dort weglassen wäre die Antwort richtig, da die Frage indem Fall den zweiten Fall nicht ausschließt!
5. Eine ordentliche Kündigung ist möglich, wenn sie den Ausbildungsberuf wechselt.