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disciple

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  1. Und dann nehmen wir uns alle an der Hand und tanzen um'n Baum 1. Kann sich nur Pipi-Langstrumpf die Welt so machen wie sie ihr gefällt 2. Ist das immernoch Offtopic, hier geht's nicht um dein Verständnis von einer besseren Welt, sondern um die sehr realen Probleme von cloud2302
  2. Ich benutze den Terminus "Untergebener" um anzuzeigen, dass ich der Person gegenüber weißungsbefugt bin. Das ist der korrekte Terminus, der auch im Gesetz gewählt wird, weil ich halt kein Arbeitgeber bin, sondern Interesse des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmern wahre (-> Teamleiter). Dennoch ist die Person für mich kein Arbeitnehmer, sondern halt Untergebener. Das nennt man nunmal so, ob die Formulierung schön ist, liegt nicht in meinem Einflussbereich. Selbstverständlich hafte ich für Folgeschäden und muss natürlich mit allen meinen Anstrengungen bemüht sein Gefahr für Leib und Leben von der Person abzuhalten (auch so Gesetzestext). Nichtsdestotrotz obliegt es mir (und genau nur mir) zu entscheiden, ob der "Schutzbefohlene" (eigentlich das falsche Wort, aber vielleicht nicht so ein Reizwort) ins Bett sollte oder muss. Davon jederzeit unberührt bleibt natürlich das Recht des Arbeitnehmers die Arbeit aus medizinischen Gründen zu verweigern. Vielleicht wird das ganze etwas deutlich wenn ich das mal als Gespräch darstelle: "Hörma, mir sind gerade die Kronen rausgefallen, ich muss jetzt zum Zahnarzt." - "Ne, wir müssen jetzt das Projekt zuende bringen. Greif dir jeden den gebrauchen kannst, damit es schneller geht und schick den Studi zur Apotheke Schmerzmittel holen, ich bring dich danach auch zum Arzt." Willst du noch einen weiteren Hintergrund? Bei dem von mir vorher beschriebenen Fall (500.000 Pönale), was denkst du wieviele Arbeitsplätze in einem mittelständischen Unternehmen in so einem Fall draufgehen? Soll ich 5 Mann in die Arbeitslosigkeit entlassen, weil ich auf die Zahnschmerzen von einem Rücksicht nehmen sollte? Aber diese Diskusion ist meilenweites Offtopic. Der Gesetzestext ist eindeutig: wenn keine Erkrankung vorliegt, die nachhaltig die Gesundheit des Arbeitnehmers beeinträchtigt oder die Arbeit zum aktuellen Zeitpunkt nicht oder nur schwer möglich macht, ist der Arztbesuch außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen.
  3. By the way. das: ist eben KEINE Kündigung, sondern ein Aufhebungsvertrag. Kündigung haben immer nur einen der sie schreibt und einen der sie zur Kenntnis nimmt.
  4. OK, das klingt anders. Aber die Begründung sollte mitgeliefert werden, bevor sich irgendjemand die Idee zu Herzen nimmt und einfach mal per Kündigung sich nen neuen Arbeitgeber sucht.
  5. Nein, das braucht dir keiner zu sagen, das steht im BBiG §15 2) 2: Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur gekündigt werden [...] vom Auszubildenden [...] wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich fürt eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will. Auf der einen Seite ist es keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit gegen das Gesetz zu verstoßen. Soll heißen: der Staat kann dir dafür keine Strafe aufbrummen. Allerdings kann dein ehemaliger Arbeitgeber auf Schadensersatz klagen und zwar über deine gesamten Gehälter inklusive Arbeitgeberanteil sowie allen Aufwendungen die er für deine Ausbildung hatte (Kosten für Berufsschule, Fortbildungen, Zertifikate...), weil man vom Gesetz her davon ausgeht, dass Azubis nicht zwangsläufig gewinnbringende Arbeiten verrichten, sondern man sich diese "Gattung hält", um später mal bedarfsgerechte Arbeitnehmer zu haben. Wenn also dein ehemaliger Arbeitgeber mitbekommt, dass du wieder im gleichen Bereich eine Ausbildung anfängst ist zappenduster.
  6. Ein Leben im Rechtsstaat Deutschland. Wenn meinem Azubis die Kronen rausfallen würde schick ich den zum Zahnarzt. Bzw praktischer, weil schon passiert: wenn ich meinen Azubi nicht mehr sehen kann, weil er die gleiche Hautfarbe wie die Tapete hat, schick ich ihn nach Hause mit Auftrag entweder morgen gesund wiederzukommen oder zum Arzt zu gehen und sich lieber im Bett noch ein bißchen Berufsschulstoff reinzuziehen. Und genau das ist auch der Hintergrund. Wir haben in Deutschland eine soziale MARKTwirtschaft. Mit anderen Worten: krasse Fälle werden durch Gesetze abgedeckt, weniger krasse (z.B. die Kronen) sollen doch bitte Marktfreundlich ausgehandelt werden. Wenn einer meiner Untergebenen an einem Auftrag arbeitet, der heute Abend deadline hat und 500.000 Euro Vertragsstrafe, dann kann dem meinetwegen das ganze Gebiss rausfallen, dann hat der weiterzuarbeiten und ich fahr ihn nach Abschluss ins nächste Krankenhaus. Bei Azubis sieht das natürlich anders aus. Wenn von der Arbeit eines Azubis ohne Absicherung direkt sowas abhängig ist, hab ich was falsch gemacht.
  7. Das mit den Verträgen in meinem letzten Eintrag war falsch, sorry, schneller getippt als gedacht... Wir stellen in unserem Betrieb den Azubis eine Kopie über die Eintragung ins Auszubildendenverzeichnis zur Verfügung, das muss man aber nicht. Noch was: Azubis dürfen übrigens keine Überstunden machen, wie es bei normalen Arbeitnehmern der Fall ist. Während die meisten ausgelernten aus Ihren Verträgen die Klausel kennen, dass mindestens eine gewisse Menge der Überstunden für Nüsse ist, muss dem Azubi jede Überstunde ausgezahlt werden, bzw. die Möglichkeit gegeben werden mit Freizeit auszugleichen. Eine fristlose wegen nicht-Zahlung deines Gehaltes ist möglich, solltest du aber auch erst nach einem Gespräch mit der IHK (und IN einem Gespräch mit der IHK) in Erwägung ziehen und dabei den Anwalt nicht vergessen. Beachte ferner, dass dich wahrscheinlich keine Unternehmen übernimmt, solange der Rechtsstreit, der aus so einer Kündigung resultiert, nicht abgeschlossen ist, sich dein Ausbildung also mal um gut und gerne ein Jahr verlängert und du danach nicht unbedingt die besten Karten hast, zumindest in deiner jetzigen IHK Region, wieder einen Ausbildungsbetrieb zu finden. Deshalb lieber auf die Vermittlung der IHK bauen. Die haben meisten gute Connections zu Ausbildungsgiganten (Magenta-Riese, roter Mannesmann-Nachfolger, bekannter Druckerhersteller mit 2 Buchstaben - jenachdem was es bei dir in der Region gibt), die "solche" Azubis aus Prestigegründen übernehmen.
  8. Knaller, also dir stehen gesetzlich 24 Tage zu, sofern du volljährig bist, pro Jahr. (Wenn du jünger bist, sind's mehr, das staffelt sich) Das heißt aber auch, dass wenn du nicht einen Vertrag über ein ganzes Jahr hast, du nur anteiligen Anspruch hast. Solltest du also erst in diesem Jahr deine Arbeit aufgenommen haben, wirst du keine komplettes Kalenderjahr in der Firma sein und hast damit auch keinen vollständigen Urlaubsanspruch, was ich aber für unwahrscheinlich halte. Das mit dem Sonderurlaub ist korrekt gehandhabt. Zwar ist es üblich, dass dir für die Hochzeit eines Verwandten ersten Grades ein Tag Urlaub gegeben wird, aber nicht für Arbeitgeber zwingend. Ämtergänge geben grundsätzlich keinen Sonderurlaub (oder nur bei sehr liberalen Arbeitgebern - hiervon ausgenommen i.d.R. Umzug, muss aber auch nicht) und Arztbesuche sind entweder ein medizinischer Notfall (dann wird dich der Arzt aber auch krankschreiben) oder müssen an den Anfang oder das Ende der Arbeitszeit gelegt werden. Insofern ist deinem Arbeitgeber nichts vorzuwerfen. Das einzige wo die Gerichte einheitlich entschieden haben, dass Sonderurlaub gewährt werden muss, ist beim Tod eines Verwandten ersten Grades, alles andere unterliegt dem guten Willen (bzw. dem guten Ton). Das Bundesausbildungsgesetz sagt dazu: "Der Ausbildende hat dafür zu sorgen, dass dem Ausbildenden die Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind [...]" Danach steht da allerdings, dass der Zeitplan dem Ausbildungsbetrieb obliegt. IHK-Betriebe müssen sich grundsätzlich an den Ausbildungsrahmenplan (ARP) halten. Den kannst du bei deiner IHK downloaden oder kostenfrei (? In NRW, keine Ahnung wie das woanders ist) abholen. Sollten deine Kenntnisse massiv von dem abweichen, was da im Rahmenplan gefordert ist, sollte unbedingt interveniert werden, also in deinem speziellen Fall die IHK einschalten, weil du ansonsten fast keine Chance hast, diesen Rückstand einzuholen. Der ARP für FiSis ist ziemlich eng. Dir Wissen während der Arbeitszeit anzueignen ist Eigenengagement, dass von guten Ausbildern gefördert wird. Das Recht dazu hast du allerdings nicht. Wenn dein Ausbilder dir einen Job zuteilt, muss der erfüllt werden. Im Regelfall wird damit gewährleistet, dass der Ausbilder sagen kann: "nee du, die philosophische Bedeutung des Internets kannst du dir in der Freizeit durchlesen, jetzt setzt du nen Apache-Server auf." Das Wechseln des Ausbildungsplatzes ist gesetzlich verboten. Siehe hierzu BBiG §15. Wenn du deinen Ausbildungsplatz kündigst (auch ein Wechsel ist mal erst eine Kündigung), darfst du (so der einvernehmliche Richterspruch) auf absehbare Zeit (gemeinhin nimmt man ca. 3 Jahre an), keinen Ausbildungsberuf mehr ergreifen, der in seiner Art dem aufgegebenen ähnelt. (FiSi/FiAE/IT-Kfm). Damit soll verhindert werden, dass Azubis aus Gehaltsgründen hin und her wechseln, bzw. kleine Betriebe den großen die Azubis im 3. LJ abwerben um ohne viel Ausbildung günstigte Arbeitskräfte zu bekommen. Wenn du irgendwas tust, dann mach's auf jeden Fall in Absprache mit der IHK. Meine Erfahrung ist, dass die Ausbildungskoordinatoren der IHK sehr einfühlsame und verständnisvolle Menschen sind (sonst macht man so einen Job nicht). Die werden sich schon bemühen das ganze so zu machen, dass dir nicht unbedingt noch mehr Stress als unbedingt nötig entsteht. Mal ne andere Frage: einen Vertrag von der IHK hast du aber, oder? Also den Ausbildungsvertrag den du damals mit der Firma geschlossen hast, war da oben ein IHK-Logo drauf und der Schriftzug "Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Beraufsausbildungsverhältnisse..."? Ein Ausbildungsvertrag darf nämlich nicht Freitext sein wie ein normaler Arbeitsvertrag, sondern muss auf staatlich (in diesem Fall gilt die IHK als Vertreter des Staates) zugelassenen Dokumenten passieren. In diesem Vertrag steht dann auch ein Feld mit dem zugesicherten Urlaub und der muss auch bei der IHK hinterlegt werden. Wenn da in einem Feld für ein ganzes Jahr 16 Tage steht, ist bei denen aber Alarmstufe Rot hoch 2. Entweder hat da auch bei der IHK jemand ganz kräftig gepennt oder im allerschlimmsten Fall hast du irgendeinen Vertrag unterschrieben auf dem Berufsbildung statt Berufsausbildung steht... aber ich will den Teufel nicht an die Wand malen.
  9. Scheine aus der Wirtschaft. Grundsätzlich mal erst ITILv3 Foundation, damit du weißt wo oben und wo unten ist, danach PRINCE2 (PRojects IN Controlled Enviroments) oder PMI (Project Management Institute). (Einfach mal in die Wikipedia gucken, die Scheine kannst du an jeder Ecke machen) Wenn nach der ITIL Schulung noch jemand neben dir stehen und das Wort "Service" aussprechen kann, ohne dass du Amok läufst, empfiehlt sich PRINCE2, weil's in Europa verbreiteter ist. Wenn du nach ITIL schon die Schnauze voll hast, nehm PMI, das ist nicht ganz so nervig. Wenn du nach Asien oder USA auswandern willst, nimm auf jeden Fall PMI. Danach kannst du dich auf der ITIL oder PMI Leiter beliebig hochangeln, damit kann man gut und gerne die nächsten 5 jahre verbringen
  10. Hmm, also schlecht ist die Erwähnung der Pünktlichkeit. Da der Rest ziemlich positiv ist, würde ich sagen, dass eine solide Leistung zum Ausdruck gebracht werden soll. Dass mit dem Lieferanten vergraulen, stimmt so nicht ganz. Die Formulierung heißt, dass seine Kommunikationsform nach außen unangemessen war, er also entweder zu kumpelhaft oder zu schroff mit Partnern umgegangen ist. (Das schlimmste wäre, wenn die Kunden nicht drin stehen und die Kollegen vorne: hat nur Kaffee getrunken und Skat gespielt). Außerdem fehlt der ab 2 üblich Satz "Herr Mustermann verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch, wir bedauern das Ausscheiden ..." sehr = 2, zutiefst = 1. Insgesamt ist das Zeugnis ne stabile 3+. Gab es sonst Auffälligkeiten? Z.B.: Datum Rechts, Ort links? -> Zweifelhafte politische Gesinnung Einen nach rechts verlängerten Kugelschreiberstrich unter der Unterschrift? -> Betriebsrat Einen Kringel unter Unterschrift? -> Drogen
  11. Die Schule ist nicht so wild. Das Fach Anwendungsentwicklung ist für Systemintegratoren i.d.R. ehr ne nette Übung, als kompliziert und das Fach Systemintegration selbst hat zwar ein paar fiese Fußangeln, die gerne als Horrorgeschichten ausgepackt werden (Feuerbeständigkeit von Kuperkabelverkleidungen in Kabelkanälen berechnen was damals mein Liebling), sind aber in der Mehrheit auch gut lösbar, wenn du dir von erfahrenen Kollegen ein paar Tipps geben lässt. (Gerade in den entscheidenden Bereichen wie OSI Modell, Zahlensysteme oder Protokolle gibt es viele Denkhilfen, die in der Berufsschule nicht vermittelt werden)
  12. Ob Abi oder nicht haben schon andere genug geschrieben, deshalb nur ein kurzer Tipp: da du ja das Abendabi schon angefangen hast: solltest du das Abbrechen, schreib das nicht in deinen Lebenslauf und erwähne es nicht in Bewerbungsgesprächen. Du kannst das noch so gut mit privaten Dingen begründen, am Ende merkt sich der Personalchef "hat Fortbildung abgebrochen".
  13. Die Gewinnbeteiligung ist ausgesprochen ungewöhnlich, hab ich eigentlich noch nie bei Azubis gehört, aber ne nette Geste vom Chef. Das Gehalt hinterher ist sehr abhängig von Fachbereich und Tätigkeit. Ich hab die Ausbildung (verkürzt 2,5 Jahre) im Bereich Mobilfunk gemacht und hab danach recht schnell viele Projectmanagment Schulungen u.ä. gemacht (ITILv3, PRINCE2, Ausbilderschein), bin dann ins Consulting eingestiegen und hab so 2 Jahre nach der Ausbilung auch die 3.500€ Grenze recht schnell hinter mir gelassen. Das geht sicherlich nicht so schnell, wenn du im IT-Bereich einer Versicherung ausgebildet wirst, aber grundsätzlich - wie sagte schon Bernd Stromberg - "The sky is the limit" und ziemlich abhängig von deinem Engagement. Eine Verkürzung auf 2,5 Jahre sollte unter deinen Bedingungen durchaus realistisch sein. Die Bereiche Wirtschaft, SoWi, Englisch sollten ja mehr Pflichtfächer als Herausforderung sein und die Verkürzer-Prüfung ist i.d.R. leichter als die Sommerprüfung, weil es ja auch die Prüfung für die Nachholer ist und das Thema normalerweise das gleiche ist, wie in der vergangenen Sommerprüfung. Im Gegensatz zu den Regelzeit-Azubis können sich die Verkürzer also ziemlich spezifisch auf ein Thema vorbereiten (auch hier Vorsicht: die Gleichung geht nicht immer auf!)
  14. Bevor jetzt alle in einen Löschwahn verfallen: bedenkt, dass wahrscheinlich in euren Verträgen steht, dass alle Betriebswerkzeuge und -produkte, und dazu gehören in der Informatik ganz besonders Daten und Akten, Betriebseigentum sind. Sofern es also über eure MP3s und Liebesbriefe auf dem Firmenrechner hinausgeht, ihr nicht einfach euer Mailpostfach, Verträge oder Dokumentationen löschen dürft. (Und vor allem fangt nicht an Gehalts-, Abrechnungs-, Urlaubs- und Versicherungsnachweise zu vernichten, damit schneidet ihr euch ins eigene Fleisch - sollte klar sein, nur zur Sicherheit) -- Edit: sinnentstellender Wortfehler behoben--
  15. Das beste zum Job-bekommen ist mal erst Vitamin-B(-ziehung). Wenn über eine normale Ausschreibung gegangen wird, so meine Erfahrung auf beiden Seiten des Tisches (Bewerber wie auch Arbeitgebervertreter), wird primär darauf geachtet (das gilt jetzt ziemlich speziell für Informatiker), wie die Bewerbung aussieht, Zweckform und Aquarellzeichnungen werden ungelesen zurückgeschickt (ich such ja keinen Beamten oder Marketingexperten), gescheites Photo, vernünftiges Anschreiben. Dann welche Qualifikation erreicht wurde, nicht wie. (fällt bei Azubis fast weg) Danach zählen i.d.R. ehr praktische Faktoren: welche Erfahrung hat er, welche Praktika Eine 4 in Mathe aufm Abizeugnis (oder in SQL oder was auch immer), wird aber nicht ungelesen stehenbleiben! Sie hat allerdings i.d.R. keinen direkten Bewertungsfaktor, stattdessen kann man sie sehr gut benutzen, um zu sehen, wie sich der Bewerber unter Stress verhält. "Ich seh gerade, Sie habe eine 4 in SQL. Wir setzen ja in unserem Unternehmen viele relationale Datenbanken ein. Begründen Sie mal, weshalb Sie sich dieser Aufgabe trotz dieses Abschneidens gewachsen fühlen." Gruß Disciple

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