Servus,
bin mir nicht ganz sicher, aber sieht ganz danach aus dass das zwingend erforderlich ist. Aber dieses Schreiben der IHK ist die absolute Frechheit! Den auf der Vorderseite steht 1. ÜBERHAUPTNICHTS über eine existierende Rückseite (z.B. sollte da "bitte wenden" stehen) und 2. steht auf der Vorderseite auch icht, dass diese Einladung UNTERSCHRIEBEN vorgezeigt werden muss. Also eigentlich müsste man Recht bekommen, auch wenn man keine Unterschrift hat, schließlich wird man in keiner Weise darauf hingewiesen. Aber so wie ich die IHK einschätze macht die da sicher ein sch.... Theater. Dieser Haufen von IHK gehört eigentlich so wie er is auf den Mond geschossen!!! Unsere Ansprechpartnerin "Fr. ...." gleich mit, so freundlich wie Ihre telefonstimme auch ist. Heute geht Sie schon gar nicht mehr ans Telefon so wie es scheint. Beamten haben echt ein Leben....