Zum Inhalt springen

DerMarcus

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    73
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

  1. Ich meine nicht unbedingt hier im Speziellen, sondern ganz allgemein. Man findet hier zum Teil Postings, die nur aus "Bitte nicht Wikipedia" bestehen. Selbst wenn es nur um Grunddefinitionen geht. Zum Thema hab ich tatsächlich auch noch was: "Unter einem Programm versteht man eine Folge von zusammenhängenden, maschinen-verständlichen Arbeitsanweisungen an einen Rechner, um eine Verarbeitung von Daten ermöglichen.[sic] Software ist die Gesamtheit aller Programme, die für ein Rechnersystem zur Verfügung stehen (technische Definition). [...] Neben dieser engen technischen Abgrenzung des Begriffs Software gibt es eine weiter gefasste betriebswirtschaftliche Definition. Software umfasst hierbei alle Produkte und Dienstleistungen, die eine sinnvolle Nutzung der Hardware überhaupt erst möglich machen." -- Abts, Dieter; Mülder, Wilhelm - Grundkurs Wirtschaftsinformatik, 6. Aufl, Wiesbaden 2009 (In meinen Augen ist das Buch kompletter Mist, ich darf das aber in Semesterarbeiten und sogar bei fi.de als Quelle angeben. Wikipedia allerdings nicht.)
  2. Ich bin jetzt nicht ganz bewandert was VirtualBox angeht, aber das sieht so aus, als hätte dein Guest garkeine "richtige" Netzwerkkarte. lo ist das loopback-Interface und vibr mutmaße ich mal als Virtual Bridge. Einen LAN-Adapter solltest du als eth0 wiederfinden, Wireless als wlan0 (wie beim host). Kann es also sein, dass du deinem host garkein Netzwerk-Interface zugewiesen hast?
  3. Das ist auch vollkommen in Ordnung. Ich halte das genau so. Das würdest du aber sicher nicht machen, wenn du Wikipedia für vollkommen unglaubwürdig halten würdest. Bei fi.de wird nur gerne gegen Wikipedia geschrieen, weil Forenkommentare bitte wissenschaftlich korrekt untermauert sein sollen.
  4. Das ElKo behauptet auch, dass du zirka 90 Mbit/s netto erreichen solltest. Link Eye-Qs Tipp ist gut - wechsel mal ins 5 GHz Netz, wenn Router und Karte das unterstützen. Das 2.4 Ghz Netz wird auch von ISM-Geräten genutzt und ist daher komplett überlaufen. Schau auch mal, welche anderen W-Lans in der Umgebung mitsenden. Durch einen Wechsel auf einen weniger häufig genutzt Kanal, kannst du Interferenzen reduzieren. (Allerdings überlappen die Kanäle auch zu einem gewissen Maß).
  5. DerMarcus

    DHCP Bezug VM

    Wie ist denn die IP-Konfiguration in dessen Netz? Prinzipiell könnte er im Netz 10.20.16.0 mit einer /20er Maske sein. Das beinhaltet die IP-Adressen von 10.20.16.0 bis 10.20.31.255. Dann wären die Adressen 10.20.20.3 und 10.20.30.x auch im selben IP-Adressbereich. Ich würde mal stark sagen, dass das davon abhängig ist, was du konfigurierst. Du hast doch geschrieben, dass du bei deinem DHCP auch einen Scope eingerichtet hast. Genau da holt er das her.
  6. Ich denke, in den wenigsten Statistiken über persönliche Verhältnisse fließen die Angaben aller Menschen mit ein. Denk mal an Einschaltquoten. Die werden auch nur von Quotenhaushalten ermittelt und dienen trotzdem (unter anderem) als Grundlage zur Ermittlung von Sendeplatzattraktivitäten, etc. Auch Wahlen sind trotz erschreckend geringer Beteiligung gültig und werden als Stimmungsbild der Bevölkerung gewertet. Wie aussagekräftig der Spiegel ist würde ich eher nicht davon abhängig machen, ob alle möglicherweise betroffenen mitgewirkt haben.
  7. Generelle Fragen zu Projektmanagement kann ich mir auch gut vorstellen - wurde zumindest bei mir thematisiert. Konkret waren das Fragen zu Lasten- und Pflichtenheft und Abnahme.
  8. Das erinnert mich alles hieran: von Flix
  9. Ich habe mir letztens selbst mal den Gehaltsspeigel von heise.de angesehen. Demnach liegen Netzwerk- und Systemadministratoren in der Mehrheit bei 30k - 40k € im Jahr. (Quelle: Berufsfelder und Sonderleistungen (Bild) | heise jobs). Anhand dessen und unter der Betrachtung, dass du Berufsanfänger bist, würde ich schätzen, dass 28-30k am Anfang durchaus in Ordnung wären. Kommt irgendwo ja auch auf die übrigen Vertragsinhalte an.
  10. Das war so ein Trollface. Vermutlich war das zu groß oder wurde als nicht angebracht erachtet. /Edit: Hier, das wars: Link
  11. Alle öffentlichen Stellen, Ämter und damit verbundene Stellen (z.B. Amtsärzte) fallen unter das LDSG, nicht das BDSG. Hätte ich von einem Amtsarzt gesprochen, hätte ich also da nachgesehen. Es geht nicht um mein Beispiel. Das haben Beispiele so an sich, dass sie nur etwas verdeutlichen sollen. Als ich klein war, dachte ich eine Zeitlang, der oft genutzt Ausdruck "zum Beispiel" hieße "zum Ballspiel". Ich weiß nicht, wann ich es mitbekommen habe, aber ich wurde auch nie korrigiert. Die Benutzung der Bezeichung "zum Ballspiel" machte für mich sogar einigen Sinn, da Beispiele oft einen Sachverhalt spielerisch beeschreiben. Jedenfalls erinnere ich mich daran, dass ich mich mit einem Schulfreund damals böse gestritten habe, wie es nun korrekt heißt. Wir haben es nie rausgefunden, aber wir reden heute nicht mehr miteinander. Er hatte recht, trotzdem ist er in einem Planschbecken ertrunken, als er behauptet hat, er könne mit selbst geschnittenen Kiemen atmen. Ich muss dich enttäuschen, aber die gibt es nicht in Deutschland.
  12. Da hast du durchaus recht. Es ging mir auch lediglich darum, die Zuständigkeit des StGB aufzuzeigen. Ich hab Recht nicht studiert, natürlich ist das nicht alles hieb- und stichfest. Aber das ist zumindest schonmal eine belegbare Grundlage. Klar. Personenbezogene Daten dürfen nur mit einer entsprechenden Grundlage erhoben werden (z.B. mit Einwilligung des Betroffenen). Bei personenbezogener Daten besonderer Art ist das sogar noch schärfer geregelt. Wenn der Arzt nun die Religion abfragen darf - gut. Gewerkschaftsmitgliedschaften gehören meines Wissens aber auch dazu. Das dürfte er z.B. nicht abfragen.
  13. Aber weißt du was, was solls. Du wolltest Beispiele: Die Folgen der Datenschutzproblematik finden wir im StGB beispielsweise in den §§201ff. Nehme wir mal $202a - Ausspähen von Daten Direkt am Anfang von Absatz 1 findest du das Problem, das ich beim StGB ansprochen haben. "Wer unbefugt sich oder einem anderen [...] Zugang zu Daten verschafft [...]". Wer unbefugt ist, geht aus dem StGB nicht hervor. Weil es nicht die Aufgabe des StGB ist, das zu definieren. Ob du befugt bist, auf Daten zuzugreifen, kann von vielen Faktoren abhängen. Nehmen wir mal das Arztbeispiel. Ein Arzt behandelt einen Patienten und hat die entsprechenden Daten über ihn aufgenommen. §28 BDSG regelt die Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke. Der Arzt benötigt Zugriff auf personenbezogener Daten besonderer Art (§3). Dass er die erheben darf, steht im Absatz 7 des §28. Wenn er allerdings beispielsweise in seinem Aufnahmeformular die religiöse Ausrichtung aufnimmt, verstößt er gegen geltendes Datenschutzrecht, da es sich hierbei um personenbbezogene Daten besonderer Art handelt, die nicht für die Untersuchung notwendig sind. Dann greift das StGB und regelt, wie mit dem Arzt verfahren werden soll. Vermutlich §202a, weil er sich unbefugt Zugang zu Daten verschafft, die nicht für ihn bestimmt sind.
  14. Mir ist lediglich aufgefallen, dass das Posting zu viel Inhalt und zu wenig Polemik für ein Posting bei fi.de hatte. Deshalb musste ich das als Edit nachreichen. Das nächste mal denke ich bestimmt vorher dran.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...