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Vollkrass

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  1. @Matthias Brinkmann Wenn Du erlaubst, werde ich Deinen schon fertigen Brief übernehmen und ihn für Augsburg umändern. Unser Rechtsbeistand ist ebenfalls schon gesichert.
  2. Die IHKs in Bayern haben sich zu weiteren Beratungen zurückgezogen und sogar die IHK Augsburg hat ihre Information geändert (http://www.augsburg.ihk.de/). Es wird laut Augsburger Lokalfernsehen darauf hin verhandelt, die Prüfung für diejenigen gelten zu lassen, die eine eidesstattliche Erklärung abgeben, in der sie versichern, weder etwas von den Infos aus dem Netz gewusst, noch damit in irgendeiner Art und Weise damit zu tun hatten. Diejenigen unter uns, die jetzt lautstark geschrieen haben, niemals damit in Berührung gekommen zu sein können nun mit gutem Gewissen eine solche Erklärung abgeben. Es ist jedenfalls wieder eine Hoffnung für alle diejenigen, die tatsächlich die Prüfung aus eigener Wissenskraft geschrieben haben. Am 18.05. werden die Entscheidungen der IHKs im Netz veröffentlicht. Meine Nachricht erfolgt aus dem Grunde so späht, da ich mir erst einmal ein paar Bier zur Freude geben musste. Also, so long Ein Anderer als kein Anderer
  3. Ich habe gerade ein Feedback von der IHK Augsburg bekommen, nachdem ich Den Herrn Amann zu einer Stellungname der Entscheidung aus Würzburg erbeten habe. Zitat: Guten Tag Herr *******, trotz des Ausscherens der IHK Würzburg sehen wir keine andere Wahl als unseren Weg weiter zu beschreiten. Freundliche Grüße aus Augsburg Dr. Josef Amann Leiter Bereich Berufsbildung Industrie- und Handelskammer für Augsburg und Schwaben 86136 Augsburg Telefon : +49 821 316 2 316 Telefax : +49 821 316 2 343 Mobil : +49 171 764 32 24 E-Mail : amann@augsburg.ihk.de Sieht nicht gut aus :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad:
  4. Wo habt ihr geschrieben. In Gersthofen oder in der LfU?
  5. Wir AEs (Umschüler) aus Augsburg haben das gleiche Problem (von Vorbehalt wurde nichts erwähnt) und werden uns euch anschließen (ebenso Teile unserer Dozentenschaft). Wir sind jederzeit bereit, die Aktion aktiv zu unterstützen. Da sich komplett ganz Bayern für den Nachholtermin 21.06.2001 entschieden haben, sollte die Aktion auf den ganzen Freistaat augebreitet werden (wir mussten alle die komplette Prüfung schreiben). Laut Aussage meines Rechtsbeistandes benötigt das Verwaltungsgericht eine Bearbeitungszeit von 1 - 3 Monaten. Bei einer gemeinsamen Aktion kann dies beschleunigt werden. Wir sind alle sehr zuversichtlich, daß sich doch noch alles zum Guten wandelt. PS: Der Sammelbrief müsste Umgeschrieben werden, da Hannover die Prüfungen bereits akzeptiert (ein Vorteil für uns laut Artikel 3 des Grundgesetzes (Gleichheitsgesetz)).
  6. Da muß ich euzon Recht geben. Es hat keinen Zweck irgend etwas gegen irgend eine IHK zu unternehmen. 1. sitzen die am längeren Hebel 2. haben die das Recht auf ihrer Seite (habe mich bei div. Anwälten und beim Verwaltungsgericht erkundigt) 3. ziehen die die ganze Sache durch, egal wie wir reagieren. Ich bin aus Augsburg und genauso betroffen wie alle anderen hier. Eine Gerichtsverhandlung würde erst nach ca. 2 Monaten erfolgen, wobei das Urteil bereits feststehen würde (Freispruch für die IHK), d.h. es würde die Sache nur hinauszögern und nicht verbessern. Die ist nun einmal Fakt und egal wie die Reaktionen sein werden, wir können es einfach nicht ändern. Viel erfolg bei der Ersatzprüfung!!!!!
  7. In Augsburg haben AWEler nicht unter Vorbehalt die komplette Prüfung abgelegt. Alle anderen unter Vorbehalt. Bis Jetzt kam noch keine direkte Info darüber, daß sie nicht bewertet wurde. Wir haben alles aus dem Internet erfahren. :confused: :confused: :confused: :confused: nicht

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