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otten123

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  1. ok, das ist alles schon sehr gut.... habe mich jetzt auch nochmal erkundigt und wie sieht es denn mit quittungen aus. wenn ich für einen monat, da es sich ja nur um geringe beträge handelt, eine quittung ausstellen würde und nicht draufschreibe, das ich am pc was gemacht hab, sondern zb fenster putzen oder so...is nur ne idee... wie ist das dann rechtlich? oder ist das totaler quatsch?!? will einfach nur versuchen, so wenig wie möglich mit dem finanzamt zu tun zu haben
  2. danke, da hast du mir schonmal weitergeholfen.... ich wusste zumindest nicht, dass ich das dem arbeitgeber mitteilen muss, aber das dürfte kein problem sein. wenn jmd anderes da noch genauere informationen hat, was das gewerbe angeht, bitte ich nochmal um selbige ^^
  3. Hallo! Ich habe eine Frage an euch! Ich arbeite bei einer recht großen Firma (kennt ihr alle, die mit dem großen "T" ^^) als FIAE und bastle in meiner Freizeit noch ein bisschen an Homepages rum. Ich habe jetzt 2 private Kunden, für die ich eine Homepage betreue, was monatlich ca 100 bis 150 euro abwirft. Muss ich das als ein eigenes Gewerbe oder als Nebentätigkeit anmelden, damit ich diesen Kunden eine Rechnung schreiben kann?? wenn ich mich recht errinnere, dann darf ich doch 400 € nebenbei noch dazu verdienen oder nich? Bitte um einen schlauen rat, was ich in so einem fall machen kann?! Vielen Dank und Lg, Otti

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