Wenn du erst arbeiten gehen willst hast du später auch die Möglichkeit zur Prüfung als FiSi sonderzugelassen zu werden. Musst dann die entsprechende Berufserfahrung (1,5 fache Zeit der Ausbildung glaub ich) nachweisen und kannst nach Zulassung dann direkt Prüfung machen
Gruß
Daniel
Edit: (Hier mal ein Auszug von unserer IHK)
Zulassung zur Abschlussprüfung
ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis
(§ 40, Abs. 2, BBiG – ab 01.04.2005: § 45, Abs. 2, BBiG)
1. Ohne Berufsausbildungsverhältnis können Sie zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn Sie die in der Verordnung des Ausbildungsberufes, in dem die Abschlussprüfung abge¬legt werden soll, geforderten Fertigkeiten und Kenntnisse erworben haben.
Dies wird unterstellt, wenn Sie - als Antragsteller - eine betriebliche Praxis nachweisen, die zu dem betreffenden Ausbildungsberuf in enger Beziehung steht. Der Zeitraum dieser Tätigkeit muss mindestens das Zweifache (ab 01.04.2005 das Eineinhalbfache) der Zeit betragen, die als Ausbildungszeit nach der staatlich anerkannten Verordnung - zu beziehen u. a. beim W. Bertelsmann Verlag KG, Postfach 10 06 33, 33506 Bielefeld - vorgeschrieben ist.
2. Sie - der Prüfungsbewerber - haben bitte Bescheinigungen der jeweiligen Arbeitgeber über Dauer und Inhalt Ihrer betrieblichen Tätigkeit sowie über eine eventuelle Teilnahme an Schu¬lungsmaßnahmen vorzulegen. Dabei ist in detaillierter Form nachzuweisen, ob die im Be¬rufsbild festgelegten Fertigkeiten geübt und angewandt wurden.
Eventuell erworbene Prüfungsdokumente sind in Kopie einzureichen. Sollten Sie eine selbständige Tätigkeit ausüben, ist der Nachweis von einem Steuerberater zu beglaubigen.