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Eisfuchs

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  1. Also um mal die Unsinnigen Antworten vom Anfang aufzuschnappen: Du kannst sofort am Anfang deiner Ausbildung um 1 Jahr verkürzen, wegen dem Abitur. Voraussetzung dafür ist das dein Betrieb damit einverstanden ist. Bei mir war es so das ich nur nen einzeiler an unsere Personalabteilung schreiben musst und danach lief alles ohne mein zutun ab, ca nen Monat später hatte ich dann die Änderung auf meinem Schreibtisch.
  2. Glaub ich nicht, wenn du dir ein buch über die Programmiersprache kaufst und etwas darin liest dann hast du das schnell aufgeholt. Also bei mir ist es so, das ich nach 1 monat mehr in c++ konnte als einige andere die das schon 1 Jahr lang in der Schule machen.... Oder was noch besser als ein buch ist ist Video to Brain.
  3. Um es einfach zu sagen: Ich habe im August angefangen und gleich um 1 Jahr verkürzt (wegen abi und vorwissen). Theoretisch kann ich am ende auch noch um ein halbes jahr verkürzen, bei zustimmung der schule und des Unternehmens. Zur Schule: Bei mir ist es so das ich das 1. Lehrjahr komplett übersprungen habe und jetzt den untterricht vom 2. mitmache. Meine Meinung: wenn du verkürzen willst dann mache es jetzt bevor es zu spät ist.
  4. Also was ich dir rate: Geh da weg. DIe beuten dich ja koplett aus. Es ist zwar komplett legal, aber von sowas krassem hab ich noch nie gehört.
  5. Also ich kann mich auch nicht motivieren fürh auf zu stehen, das liegt aber daran das ich Langschläfer bin. Wenn du schon schreibst das es zum Teil deine schuld war das du duch die Mündliche fällst (wo nicht alleine der eine Lehrer schuld sein kann weil da ja noch andere sitzen), dann muss dir doch klar gewesen sein das du sie wiederholen musst oder? Sorry ist nicht das was du hören willst aber ich finde das schon sehr komisch
  6. Also ich kennen kaum einen Informatiker der solange arbeiten muss und das auch noch am Samstag....... Und das auch noch als Azubi...... Darf ich fragen wie viel sie dir bezahlen?
  7. Kann ich gut verstehen. Wie weit ist denn die Schule von deinem Betrieb entfernt?
  8. Google hilft auch da weiter: Anrechnung der Berufsschulzeiten auf die Arbeitszeit Volljährige müssen laut §15 Berufsbildungsgesetz für den Berufsschulunterricht freigestellt werden. Die Anrechnung der Berufsschulzeiten wurde durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts geregelt. Dieses Urteil findet im Arbeitsrecht Anwendung. Bei der Anrechnung der Berufsschulzeiten gilt laut Urteil folgendes: Die gesamte Zeit in der Berufsschule, von Unterrichtsbeginn bis Unterrichtende (auch Pausen, Freistunden usw.) werden auf die Arbeitszeit angerechnet, allerdings nur dann, wenn der Unterricht sich mit den üblichen Arbeitszeiten im Betrieb überschneidet. Findet der Unterricht ganz oder teilweise zu Zeiten statt, in denen der Volljährige nicht im Betrieb arbeitet, muss keine Anrechnung erfolgen! Wenn der Volljährige vor oder nach der Berufschule im Betrieb arbeitet, wird ihm auch die Wegzeit von oder zur Berufsschule auf die Arbeitszeit angerechnet. Der Volljährige Azubi muss an einem Berufsschultag aber nur dann noch im Betrieb arbeiten, wenn nach der Anrechnung noch genügend Ausbildungszeit im Betrieb übrig bleibt, in der sinnvoll Ausbildung statt finden kann, also zum Beispiel mindestens 30 Minuten.
  9. Also ich habe gerade das komplette erste Jahr übersprungen und mache mir keine Sorgen..... Also 3 Tage sind nun wirklich harmlos.
  10. Also ich finde das schon ungewöhnlich lange.... Ich muss derzeit 39,xx Wochenstunden haben... Hier mal was im Gesetz dazu steht: Arbeitszeit täglich und wöchentlich (§ 3 ArbZG) Volljährige dürfen acht Stunden täglich und an sechs Tagen in der Woche beschäftigt werden, insgesamt also 48 Stunden wöchentlich. Die Arbeitszeit kann sogar auf zehn Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird. Im Arbeitsvertrag darf bei Volljährigen, die Vollzeit arbeiten, also nur eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden und eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden vermerkt werden. Auch wenn Überstunden geleistet werden, dürfen die maximalen Arbeitszeiten auf keinen Fall überschritten werden - das wäre ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht! Wenn im Ausbildungsvertrag eine geringere Arbeitszeit als 48 Stunden und eine Fünf-Tage-Woche angegeben sind, gilt laut Günstigkeitsprinzip diese Regelung.
  11. Ja hast eigentlich recht, jetzt müssen wir mal abwarten in was der threadstarter geschrieben hat. Aber trotzdem wenn er es mit Visual Studio erstellt hat, warum braucht er dann noch was extra? (brauchte ich bis jetzt noch nie)
  12. Warum braucht er nen packege für c++ wenn er das Prog mit Visual Basic erstellt hat?
  13. Hast du auf dem anderen Rechner auch das NetFramework mit drauf? Denn ohne das kannst du bei Programmen die du mit VB.net erstellst nichts anfangen....
  14. Nen paar sachen zur Bw: Glaube keinem der dir irgendwas verspricht. Es stimmt meist eh nicht. Als Gwdl kannst du nicht aufs Schiff kommen, dafür musst du schon Fwdl sein. (länger Dienender) Ich kennen einen FI SI der bei der BW arbeitet und der langweilt sich den ganzen Tag, weil es fast nix zu tun gibt. Ich würde dir raten, wenn du nicht hin musst geh nicht hin.
  15. Hey sagt mal wie es euch bei Rheinmetall gefällt, denn ich war dort als bewerber und hätte ich mich nicht für was anderes entschieden wäre ich jetz wahrschienlich auch in Bremen..... Würde mich mal interessieren wie es dort so ist.... Denn an dem Tag wo man den Test gemacht hat hat man ja nicht viel gesehen....

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