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  1. Grüß dich. Bei Azubis ist das wichtigste Kriterium in solchen Fragen immer das Alter. Fällst du nämlich unter das Jugendarbeitschutzgesetz (sprich: bist noch keine 18), ist die Sache klar: Maximal 40 Stunden in einer 5-Tage-Woche. Wenn du Samstag kommen musst, musst du einen anderen Werktag frei bekommen haben. Bist du schon volljährig, gehts nach deinem Vertrag. Dann ist betriebliche Mehrarbeit aber drin. Aber dir steht natürlich ein Entgelt für die Arbeitszeit zu (Überstunden auszahlen oder abfeiern). Allerdings würde ich jetzt nicht einfach zu Hause bleiben oder mit dem Anwalt drohen. Meist ist es am vernünftigsten das Thema erst mal mit deiner Ausbilderin zu bereden.

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