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liesl0

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  1. Jetzt muss ich mich da auch mal einklinken. Also wenn ich mich recht entsinne. Dann haben wir zumindest in Bayern die mündliche Prüfung zwischen dem 12.06. und dem 22.07.. Wenn die bei uns jetzt die Prüfung am 21.06. schreiben wollen, und da fallen dann Leute durch. Die müssten dann ja eigentlich in eine Ergänzungsprüfung. Aber am Tag der mündlichen Prüfung erfährt man, ob man "bestanden" oder "nicht bestanden" hat. D.h. es verschiebt sich alles nach hinten. Muss ja dann wohl so sein. Was ist aber wenn du einen Arbeitsvertrag unterzeichnet hast zum 01.08. ? Der Betrieb stellt dich nur ein wenn du ausgelernt hast. Oder gibt's da etwa Ausnahmen ? Also wenn das schon mal kein Grund ist zu klagen !?! Und dann noch die ständige Fahrerei. Sind ja auch Kosten ! Also ich verdien als Azubi nicht so viel, dass ich jedesmal meinen Tank für die IHK füllen kann. Wär fast schon der zweite Grund !?! Jetzt ist noch die Frage mit den Leuten die einen Urlaub gebucht haben und ihn deswegen stornieren müssen. Punkt 3. Ich glaub da gibt's bestimmt noch mehr, aber mich interessiert nur ob sich das die IHK leisten kann. Teuer, teuer, teuer

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