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Cyberstorm

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  1. alles klar, danke für die Infos. Somit hat sich das Thema hier erledigt.
  2. Warum? das darf man doch erst nach der dritten Abmahnung oder bei was ziemlich krassem (z.b. Diebstahl)... Oder meinste weil ich mich in diesem Sinne nicht an den Vertrag gehalten hab? das ist wahrscheinlich so... warum ich damals nicht zum arzt bin weiss ich nicht... vorallem was soll ich dem sagen? "alltagsstress und stress in der familie und deshlab kann ich net zur arbeit" macht sowas ein arzt?
  3. ja das hab ich mir ja gedacht. Aber wenn der Urlaub gestrichen wird, ist dann die Abmahnung ebenfalls noch gerechtfertigt?
  4. Hi zusammen, ich habe eine Frage, zu den Folgen von unentschuldigten Fehltagen in der Berufsschule. Zuerst einmal dir Vorgeschichte: Also ich hab nun das dritte Ausbildungsjahr als Anwendungsentwickler angefangen und hatte im letzten Jahr 15 Fehltage in der Berufsschule. Sämtliche Fehltage waren im ersten Halbjahr und nur 4 unentschuldigt. Als ich dann das Zeugnis bekam und es meinem Chef zeigte, war er natürlich nicht sehr begeistert und wollte, dass ich schriftlich dazu Stellung nehme. Er wollte eine Liste haben mit allen Fehltagen und der Tätigkeit was ich während meiner Abwesenheit getan hätte (egal ob entschuldigt oder nicht). Ich hab mir die Fehltage somit besorgt und angefangen die Liste mit meinen Krankenscheinen zu vervollständigen. Allerdings waren einige Fehltage inkl. der vier unentschuldigten Tagen wegen Psychischen Stress. Ich habe meinem Chef mitgeteilt, dass ich die Liste wohl nicht komplettieren kann (es fehlten wohl ca. 7 Tage), weil ich damals einfach nicht in der Lage war zur Berufsschule zu gehen und deshalb fehlte. Die Folgen: Gestern wurde mir dann endlich mitgeteilt, was die folgen sind. Die fehlenden Tage in der Berufsschule (wo ich nicht offiziell krank war) werden mir vom Urlaub abgezogen. Dazu gibt es noch eine schriftliche Abmahnung. Meine Frage nun... Kann ein Ausbildender einem für sowas den Urlaub streichen und gleichzeitig ne Abmahnung geben? Gruss
  5. Hallo zusammen, Ich hab in der Schweiz eine Ausbildung zum Informatiker angefangen und bin am 22.7.07 nach Deutschland gezogen. Zu dem Zeitpunkt hatte ich das zweite Lehrjahr abgeschlossen und wollte meine Lehre in Deutschland fortführen. Das schweizerische Lehrlingsamt hat mir zugesagt, dass dies möglich sei. Seit dem 1.8.07 mache ich bei einer Firma ein Praktikum. Ab Januar wollte ich da eine verkürzte Lehre anfangen. Da der Zeitpunkt langsam näher rückt wollte ich mal fragen ob und unter welchen Umständen dies möglich ist. Gruss Tommy

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