Hi,
ich habe vor ca. 2 Jahren meine Musterung gemacht und dabei gleich meine Wehrpflicht bis zum Ende der Ausbildung verschoben.
Leider ist es bald soweit. Ich würde aber gern noch 1-2 Jahre weiterarbeiten, also erneut die Wehrpflicht verschieben. Dieses Interesse ist auch von Seite des Arbeitgebers da.
Nun habe ich unterschiedliche Aussagen gehört. Zum einen soll es möglich sein, durch einen befristeten Arbeitsvertrag (z.B. auf 1 Jahr) die Wehrpf. nochmal aufschieben. Andere sagen, dies gilt nur, wenn man in dem Betrieb bleibt, in dem man auch gelernt hat. (trifft bei mir zu).
Anderseits hab ich auch gehört, dass das widerrum nur mit einer Unabkömlichkeitserklärung, oder wie sich das auch immer nennt, geht. Das wäre aber nur in kleineren Betrieben möglich - nämlich wenn der ehemalige Azubi nun eine entsprechend wichtige und unerlässliche Rolle im Betrieb übernimmt.
Bei mir hingegen wäre das so nicht möglich, denn der Betrieb beschäftigt an 4 Orten Deutschlands insgesamt ca. 200 Arbeitnehmer.
Ich wollte das mit dem Kreiswehrersatzamt (KWEA) klären, aber die schieben das auf die IHK - komisch eigentlich??? Die IHK kann nach meiner Anfrage dann auch nur mit einem Unabkömlichkeitserklärung-Antragsformular dienen.
Kennt jemand Details?
Gute Links die sich damit beschäftigen?
Sonstige Tipps etc?
Danke im Voraus,
eclipse