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Sherminator

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  1. Vielen Dank für Eure zahlreichen Wortmeldungen! Da bin ich ja schonmal in soweit beruhigt, als dass der Sachverhalt wirklich nicht so ganz leicht zu verstehen ist! Was genau meinst Du damit und über welche IHK-Regelungen sprichst Du? Und falls das so sein sollte, nehme ich an, dass sich die IHK dem Bundesgesetz anzupassen hat, oder? Das ist sehr optimistisch! Aber nachdem mir mein verantwortlicher Ausbildungsberater in dieser Sache keine Antwort geben konnte, gehe ich nicht unbedingt davon aus, dass etwas rechtlich korrekt ist, weil es von der IHK kommt. Keinen Urlaub genommen. Vielleicht kommen wir jetzt der Sache näher: Was versteht der Gesetzestext unter dem Begriff "voller Urlaubsanspruch"? Für mich klingt das wie der Anspruch auf Urlaub für ein ganzes Jahr. Also §4 (Wartezeit) lässt sich wohl leicht in meine Situation übersetzen: Am 01.11.2008 erwerbe ich erstmalig den vollen Urlaubsanspruch. ...und was bedeutet das? :confused: Und jetzt kommt §5 (1) a)...aber den muss ich mir noch ein paar Mal durchlesen, bis ich ihn verstanden habe... Viele Gruesse Stephan
  2. Ausbildungsbeginn ist (auch laut Vertrag) der 01.05.2008 gewesen.
  3. vielen Dank für Eure Antworten! [iHK-Hanau] Industrie- und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern Tipps und Tricks für Azubis (GRÜNE JUGEND) Grundlage dieser Zitate ist wohl das Bundesurlaubsgesetz und dort vor allem §4 (Wartezeit) und §5 (Teilurlaub). Den Gesetzestext selbst verstehe ich zugegebenermaßen nicht ganz, aber die beiden o. g. Zitate klingen für mich eindeutig. Ich würde mich freuen, wenn ihr mich darüber aufklärt, wo mein Mißverständnis liegt. Vielen Dank und Grüße Stephan
  4. Hallo ihr alle, die Fakten des Falles sind folgende : - Meine Ausbildung zum FiSi hat am 01.05.2008 begonnen und endet voraussichtlich (und laut Vertrag) am 31.08.2010. - Ich bin 29 Jahre alt - verantwortliche IHK ist die "südliche Oberrhein" - in meinem Vertrag stehen folgende Anzahlen von Urlaubstagen (Arbeitstage): 2008: 16,00 2009: 24,00 2010: 16,00 Nun habe ich auf verschiedenen Webseiten (auch anderer IHKn) die Info gelesen, dass ich bei einem Ausbildungsbeginn vor dem 01. Juli eines Jahres Anspruch auf den vollen Jahresurlaub habe. Ebenso im letzten Lehrjahr, falls dieses nach dem 30. Juni endet (wobei ich mir im Klaren darüber bin, dass ich - sollte ich dann den ganzen Urlaubsanspruch nutzen - in diesem Jahr anschließend keinen Urlaubsanspruch mehr hätte - weder beim gleichen Arbeitgeber noch woanders). Meine Schlussfolgerung: Sowohl für 2008, als auch für 2010 habe ich Anspruch auf 24 Arbeitstage Urlaub, die Zahlen im Vertrag sind falsch. Was ist Eure Meinung dazu? Vielen Dank für Eure Hilfe und viele Grüße Stephan

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