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1303

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  1. Moin! Meines Wissens nach heißt hier gesetzliche Regelung, daß bei normalen Angestellten max. 20h/Monat mit dem Gehalt abgeglichen sein dürfen, bei leitenden Angestellten max. 30h/Monat. Für darüber hinaus gehende Überstunden muß dann eine Abgeltung erfolgen. In manchen Tarifverträgen/Arbeitsverträgen gibt es dann noch Unterscheidungen bzgl. angeordneter und freiwilliger Überstunden... Gruß 1303

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