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  1. Hallo Uli, danke. Ist es denn auch so, daß dieser Grundsatz dann bei jedem einzelnen willkürlich angewendet werden kann? Oder legt der PA vorher fest, wie in solchen Fällen vorgegangen wird? Fragen über Fragen... Lieben Gruß, AG
  2. Hallo, ich hab mal ne Frage zu dem Ausschluß von einer Prüfung: Aufgrund eines dämlichen Umstandes ist meine Projektarbeit im Nachhinein als ungültig erklärt worden und ich wurde vom mündlichen Prüfungsteil ausgeschlossen. Der Ausschuß hatte sich darüber unterhalten und der Vorsitzende des Ausschusses rief mich an, um mir mitzuteilen, daß meine schriftliche Prüfung aber auf jeden Fall gewertet würde. Nun bekam ich heute per Post die Ergebnisse, und dort steht, daß ich in keinem der schriftlichen Teile auch nur einen Punkt erreicht hätte. Bei der Handelskammer nachgefragt, wurde mir gesagt, daß der Ausschuß so entschieden hätte, dem Bearbeiter bei der IHK dieser Beschluß aber nicht verständlich sei. Meine Frage ist nun: Können "die" vom Ausschuß so mir nix dir nix beschließen, daß meine schriftliche Prüfung gar nicht mehr korrigiert / angeguckt/ gewertet wird? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar, so mir jemand denn eine Antwort darauf geben kann... Lieben Gruß, AG

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