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LanaAmphita

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  1. Ja klar habe ich den Krankenschein gleich hin geschickt. Die Krankenkasse zahlt aber erst ab 6 Wochen...mir Fehlt nun das Geld das ich eine eigene Wohnung habe und Betrieb noch nich einmal mein Bab Antrag fertig haben. Ärgerlich was hier passiert. Giltet das mit den abzug auch wenn wir garkein merkblatt bekommen haben? und das uns auch nicht mit geteil wurde? Dies is nämlich der Fall.
  2. Hallo, weiß leider nicht ob ich hier richtig bin. Aber ich hab nix anderes gefunden. Es geht darum ich habe ein Lehre als Lageristin angefangen habe 4 Monate Probezeit und war im ersten Monat Krank. Heute bekommen ich meine Verdienstagabrechnung und da trifft mich der Schlag mir wurden, von meinen Gehalt was so oder so sehr gering ist, bissl was über 40 Euro abgezogen weil ich Krank war. Von der Krankenkasse bekomme ich das aus irgendein Grund nicht zurück. Jetzt ist meine Frage ist das richtig? Darf mein Arbeitsgeber mir einfach 40 Euro abziehen weil ich Krank war 4 Tage? Angeblich steht das im Ausbildung vertrag doch mein Ausbildungsvertrag is nur eine Seite und da steht nix drauf ein extra blatt hatte ich nicht dabei. Danke schon mal für Antworten.

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