naja sonst hättest du auch antworten bekommen, und nicht nur zugriffe.
du solltest dich trotz allem, auch wenn das gespräch schon 2 wochen zurückliegt, auf das telefongespräch beziehen. vielleicht weisst du ja noch das datum und den namen, mit wem du gesprochen hast.
ein arbeitszeugnis zu verlangen, heisst nicht gleich, dass man kündigen will. schlechtes zeugnis darf dir der arbeitgeber nicht ausstellen, ausser es entspricht der wahrheit. dann heisst es zwischen den zeilen lesen.
da du ja schon den abschluss bei der ihk gemacht hast, brauchst du die zeugnisse der berufsschule nicht beilegen. wenn du das allerdings doch machen willst, dann immer das letzte, also das vom 2. jahr. die halbjahreszeugnisse schon gar nicht.
aeris