Irgendwie liegt ihr da alle nicht ganz richtig. Mir wurde von der IHK folgende Auskunft gegeben:
1. Es gibt zwei Arten von Verkürzung, einmal die "vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung" und zweitens "Ausbildungsverkürzung". (Ja, ich weiss das es bescheuert klingt!)
"Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung" geschieht nur auf Antrag des Unternehmens mit Begründung und letzen Zeugnis (der Notendurchschnitt muss bis 2,0 sein und keine 4 oder schlechter...) des Azubis. ...der Rest ist Ermessenssache der IHK, man kann auch mit einer 4 verkürzen wenn man etwas rumschleimt!
"Ausbildungsverkürzung" geschieht auf Antrag des Auszubildenden inkl. Zeugnissen und einem Bewertungsschreiben der Berufsschule, in diesem Fall (wurde mir gesagt), muss das Unternehmen nicht zustimmen!
2. Man kann auch von vornherein verkürzen, dazu muss man aber ein Abitur oder schon eine Ausbildung haben (max. 1 Jahr Verkürzung).
Mit Realschulabschluss kann man max. 1/2 Jahr verkürzen.
3. Das man mit 21 nicht mehr in die Berufsschule muss ist eigentlich falsch, jedenfalls ist es mir neu.
Normalerweise hat man mit dem Beginn einer Ausbildung eine Berufsschulpflicht, egal wie alt man ist. Man kann sich höchstens von einigen Fächern befreien lassen...
...so, bin schon gespannt auf andere Infos... ...aber vielleicht ist es auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.