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BlackNova

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  1. Gute Frage, also mir als Prüfling war das eigentlich egal. Das hat mich so gar nicht beschäftigt. Sollte es doch auch in der Prüfung nicht. Das lässt sich aber bestimmt nachvollziehen.
  2. Das wird wohl auch nicht Grundlos gewesen sein. Und nur weil man selber als Prüfer das hier liest und denkt "Das kann doch gar nicht sein" oder das einem selber die ganze Sache komsich vorkommt, heißt das ja trotzdem nicht das es unberechtigt ist. Ich werde einfach eine formelle Beschwerde schreiben und sehen was sich daraus ergibt.
  3. Richtig, da saßen zwei weitere Prüfer, die sich völlig rausgehalten haben und der eine davon hat gleich zu Anfang gesagt, dass er keine Ahnung hat und das erste Mal in einer Prüfung sitzt. Es war eigentlich nur dieser eine Prüfer, der was gesagt/gefragt hat. Mir war aber schon klar, dass dann sowas kommt "warum sollte er das auch tun??" Es ist ja auch nur eine Vermutung von mir, aber ich habe das ja am eigenen Leib erlebt. Es waren viele Kleinigkeiten, die mich das vermuten lassen. Aber wie schon gesagt, ich weiß selber, dass es schwer ist, dass nachzuvollziehen wenn man selber nicht dabei war.
  4. Das war nicht nur ein schlechter Tag oder eine schlechte Laune! Wenn man selber nicht dabei gewesen ist, kann man das schwer nachvollziehen oder gar beurteilen. Wenn es nur schlechte Laune oder ein schlechter Tag gewesen wäre, dann hätte ich damit kein Problem. Was ich mit meiner Beschwerde bezwecken will, habe ich ja schon gesagt. Ein respektvoller und menschlicher Umgang sollte man von einem Prüfer erwarten können, was absolut nicht der Fall war! Ich meine die schriftlichen GA1-2, WISO und ob der Prüfer, der in meiner mündlichen saß auch meine schiriftlichen korrigiert haben könnte. Ja, ich bin dann durchgefallen. Und wenn ich von mir aus sagen könnte, dass wirklich ICH daran Schuld war, weil ich mich nicht vernünftig vorbereitet hätte, würde ich das auch einsehen, aber das war nicht so! Der wollte mich von Anfang an durchfallen lassen, davon bin ich überzeugt. Klar, ihr könnt hier jetzt sagen, dass es sowas wie ein "Rachefeldzug" oder was auch immer ist, aber das ist es bestimmt nicht! Wäre einer von Euch dabei gewesen, dann würde er das Verhalten garantiert auch hinterfragen! Und die Prüfung habe ich dann im zweiten Anlauf auch geschafft, aber ich bin der Meinung das voreingenommene Prüfer,die sich respektlos und herablassend in einer Prüfung gegenüber des Prüflings verahlten dort nichts zu suchen haben. Probleme mit der IHK oder Prüfer allgemein habe ich auch nicht, aber schwarze Schafe gibt es überall. Ob in der Politik, im Sport oder vielleicht auch bei der IHK.
  5. Also zeitlich relevant ist es nicht! Ist auch kompliziert das alles zu erklären. Das I-Tüpfelchen vom Prüfer kam auch NACH meiner mündlichen. Ich bin mit einem Fragezeichen rausgegangen und frage mich heute noch was so eine Aussage/Antwort auf meine letzte gestellt Frage sollte. Das Verhalten der ganzen mündlichen Prüfung über war inakzeptabel. Ich denke aber auch, dass meine Bedenken in gewisser Weise gerechtfertig sind, da mich das heute noch beschäftigt und ich nicht nachvollziehen kann, wie "so einer" eine Prüfung abnehmen kann/darf. Was ich damit bezwecke? Das niemand mehr vor diesem Prüfer stehen muss! Habe ich das noch richtig in Erinnerung, dass die/der Prüfer, der die schriftliche korrigiert auch die mündliche führ?
  6. Hallo zusammen, ich wollte mal fragen, ob man gegen einen Prüfer auch nachträglich (mündl. Prüfung letztes Jahr) Beschwerde einreichen kann? Bzw. was es da für Möglichkeiten gibt. Nova
  7. Ach so... dann hat man quasi max. insgesamt 3 Versuche inkl. 2 Wiederholugen damit man seine Prüfungsteile auf die geforderten Prozente bekommt?
  8. ich dachte, wenn man in einem Teil 6 hat, dann darf man gar nicht mehr wiederholen... oder habe ich da was falsch verstanden? Oder nur bei einer bestimmten Kombination von prozenten der Prüfungsteile?
  9. was passiert eigentlich, wann man in einem Teil unter 30% hat, egal was man in den anderen Teilen hat? Kann man dann die Prüfung überhaupt noch mal wiederholen?
  10. Also ich (FISI) hatte richtige Probleme bei GA1 und nicht bei GA2
  11. Du bekommst das BS Zeugnis nach vorlage des IHK-Zeugnisses bzw. den Wisch, den du nach deiner mündl. Prüfung bekommst! Wurde uns so in der BS gesagt
  12. Ah ok, danke dafür schon mal. Aber wenn ich die Prüfung jetzt schon sicher bei der IHK als externer schreiben kann, dann würde es keinen Sinn machen, mir mein Berufsschulzeugnis zu verweigern!
  13. Hallo, ich bin in einer "ähnlichen" Situation. Habe die schriftliche auch nicht bestanden, bin aber zum Fachgespräch gegangen und habe 80% "gemacht" . Bei der Nachprüfung, die ich dann für die schriftliche gemacht habe, habe ich den erforderlichen prozentualensatz nicht erreicht. Das lag aber ohne Witz, nicht nur an mir! Ich hatte eine Frage, die ich 100%ig richtig beantwortet hatte(auch laut wikipedia) und der Prüfer meinte, dass diese falsch ist, naja der wollte halt gleich, dass ich durchrassel auf jeden Fall trete ich nächstes Jahr, als externer zur Prüfung an, sprich: Ohne, dass ich meine Ausbildung verlängere. Dann musst Du nur den Prüfungsbetrag selber zahlen.. (60€) oder so. Habe ich auch schon so mit der IHK geklärt! Jetzt kommt aber etwas, was ich nicht verstehe, habe daraufhin meinen Klasssenlehrer angeschrieben, wie das mit meinem Zeugnis ausschaut. War ja 3 Jahre dort, etc. habe auch ein relativ gutes Zeugnis. Das hat er daraufhin geantwortet: "ihre Ausbildung verlängert sich dadurch um ein halbes Jahrs und in diesem sind sie auch schulpflichtig. Mit bestandener Prüfung zu Ende des Kalenderjahres erhalten sie dann ein Zeugnis." Das stimmt ja aber definitiv nicht! Die müssen mir doch mein Zeugnis aushändigen oder nicht?
  14. Aber man muss sich bestimmt in einem Ausbildungsverhältnis befinden??

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