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Christian.Fischer

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  1. Hi, suche Abschlussprüfungen (FI Anwendungsentwicklung) ab 2007. (Am besten mit Lösungen) nd88@hotmail.de Danke

  2. Mach dir keine Kopf. Wenn ein Unternehme dich für geeignet hält, bekommst du auch mit 27 noch eine Anstellung zum Azubi gruß Christian
  3. Mögliche Frage zu CMS - Welche unterschied ebestehen zwischen Open Source Produkten wie Joomla und nicht kostenfreien angeboten - Worin unterscheidet sich ein CMS in der Realsierung einer Webseite zu üblichem Html/php? - Welche Vorteile bieten CMS Systeme für unerfahrende User - Sind HTML/ PHP usw. kenntnisse erforderlich um eine Webseite zu betreiben bzw. ein CMS aufzusetzen und zu managen. Du hast da ein schönes Thema, und ich hoffe du bist "fest" was CMS angeht. Das Pensum an möglichen Fragen ist sehr groß Ich hab bei mir etwas über Leasing mit drin und gezilet reizwörter wie "Bilanzneuträlität" mit eingebaut. Vielleicht ist das für dich auch eine Überlegung wert. gruß Christian
  4. Also zeitform bezogen würde ich bei der verteidigung in der Vergangenheit ansetzen. Das Projekt wurde ja durchgeführt und sollte beendet sein. Wenn es Themen / Punkte gibt die noch realisiert werden, beispiel ein Rollout dann kann man das so verpacken, und sagen das dies noch in der Realsierung enthalten ist. Grundsätzlich berichtest du in der Präsi über dein Projekt, den Inhalt, wie es abgelaufen ist, welch ein ergebnis du erreicht hast und was für ein fazit du darauf ziehst. Oder sehen die anderen das anders? gruß Christian
  5. Paß aber auf das du damit nicht dein Zeitpensum sprengst. Ich wollte das auch so machen und hab schnell mitbekommen, dass ich dadurch bis zu 2,5 Minuten verschenke Gruß Christian
  6. Hey, wollte mal fragen ob du pruefungen fuer itsk hast? Koennen auch ohne loesungen sein :) Gruß David

  7. EDIT Arbeitslosengeld nach einer Berufsausbildung Eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes ist ein versicherungspflichtiges Verhältnis. Grundsätzlich muss man für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld innerhalb der letzten drei Jahre vor der Arbeitslosigkeit mindestens ein Jahr in einem versicherungspflichtigen Verhältnis gestanden haben. Als Folge liegt zum Beispiel nach einer zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung ein Anspruch auf Arbeitslosengeld vor. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht auch dann, wenn die Berufsausbildung abgebrochen wurde, aber mindestens für ein Jahr bestanden hatte. Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nach einer Berufsausbildung, wird zunächst das Ausbildungsentgelt der letzten 52 Wochen, also des letzten Jahres berücksichtigt. Hiervon wird das durchschnittliche wöchentliche Bruttoentgelt von der Ausbildungsvergütung ermittelt. Da in den überwiegenden Fällen der Arbeitslosengeldsatz nicht besonders hoch wäre, weil das Brutto letztendlich sehr niedrig bei einer Berufsaubildung ist, erfolgt hier eine Sonderbemessung bei Arbeitslosengeld. Neben der Berechnung des Bruttoentgeltes der letzten 52 Wochen, wird für den arbeitslosen Jugendlichen ein tarifliches Arbeitsentgelt festgelegt. Vorausgesetzt, der Auszubildende hat seine Berufsausbildung bestanden. Entweder der Ausbildungsbetrieb bescheinigt die Arbeitsagentur das Arbeitsentgelt welches der Auszubildende nach abgeschlossener Berufsausbildung bei Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis erhalten würde oder die Arbeitsagentur ermittelt dem Berufsabschluss entsprechend das tarifliche Arbeitsentgelt für den Arbeitslosen. Dieses Arbeitsentgelt bei Übernahme wird danach halbiert. Das halbierte Bruttoentgelt wird auf ein wöchentliches Bruttoentgelt umgerechnet und mit dem durchschnittlichen wöchentlichen Bruttoentgelt aus den letzten 52 Wochen verglichen. Das höhere Bruttoentgelt wird für die Ermittlung des Arbeitslosengeldsatzes herangezogen. Diese Sonderbemessung erfolgt aber nur dann, wenn die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde. Eine rein schulische Ausbildung ist keine versicherungspflichtige Ausbildungen nach dem Berufsausbildungsgesetz. Daher erwächst aus einer rein schulischen Ausbildung auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  8. Gibt es irgendwo ne Übersicht welche IHK welche Nummer hat? Ich kann auf meiner EInladung nichts erkennen mit Identnummer. Nur meine Prüfungsnummer : 157 12xxx Dann hab ich noch bei meinem Namen eine stehen 581336 und bei meinem Betrieb 515872 Einer ne Ahnung? Gruß Christian
  9. Funktioniert die Onlinegeschichte für alle Prüfulinge? Der Link https://ausbildung.ihk.de/pruefungsinfos/Willkommen10.aspx?knr=108 ist ja allgemein von der IHK. Gruß Christian
  10. Kann ich dir gut nachempfinden. hab auch 5 Tage Urlaub genommen! Gruß
  11. Jetzt mal Butter bei die Fische. Ehrlich, wir sind uns doch ALLE einig, dass GA1 und GA2 in Vergleich zu den Jahren zuvor sehr Herausfordernd und Schwierig war. Dennoch denke ich das wir Trotzdem alle bestanden haben. Klar denke ich mir auch das ich einige Aufgaben nicht konnt, klar macht mich das fertig, das wir erst in 4-6 Wochen ein Ergbnis haben, aber denoch überlegt doch mal. Ihr brauch in jedem Teil nur 30 Punkte um wenigstens in eine Ergänzungsprüfung zu kommen. Wollt ihr mir Ehrlich sagen das ihr das nicht geschafft habt? Ich mein es waren Fragen dabei, die konnte man gut beantworten. Worauf es schon manchmal 4 Punkte gabe. Beispiel das Nennen von Vorteilen eines VLan gegenüber mehrerer phyiskalischer Lans. Wenn ihr sagen wir mal in jedem Handlungsschritt nur pro Schritt 6 Punkte habt, und das war schaffbar, dann seit ihr doch wenigstens schon bei 30 % (Punkten). Irgendwo geben die Prüfer auch die Punkte. Ich hab zum Beispiel meine Rechnung bei den Stromkosten ver****t, weil ich 24x7x365 gerechnet habe. Der Rechenweg war anzugeben. Also nehm ich mal mal an das es die Punkte (ich glaub auch 4 waren es) nicht nur auf das Ergebnis, sondern auch auf den Weg geben wird. Klar war Wiso anders als vorher, aber machbar. Ich denke WIR (ich auf jeden Fall) machen uns hier ewig und drei Tage nur verrückt. Fakt ist aber nunmal das ihr JETZT nichts mehr ändern könnt und wenn er durchgefallen seit?! - Na und wenn schon! Dann geht ihr Winter nochmal und macht den Teil bei dem ihr *******e wart. Kopf hoch an alle. Ich mach mir mit dem Beitrag auch selber Mut - Harkt den Tag einfach ab und macht euch nicht fertig. Gruß Christian
  12. Hmm ja du hast Recht. Ach verdammt. Naja gibts halt Folgefehler. Die 36 % hab ich aber trotzdem Schauen wir mal was es wird. Ich bin gespannt! Gruß Christian
  13. Ka ob das GH1 oder GH2 war, aber was habt ihr bei der Stromberechnung raus Aufgabe: NAS 180 Watt / Fileserver 500Watt Läufzeit (24/7) Ganzjährlich. 1 KwH = 0,20€ Rechnung wäre ja die Rechnung Nas 180 x 24 x 7 x 365 = 11037600 = 11037,6 Kw x 0,20 € = 2207,52 € Fileserver 500 x 24 x 7 x 365 = 30660000 Watt = 30660 Kw x 0,20 € = 6132 € Ersparnis ist also 6132€ - 2207,50€ = 3924,48 Wie seht ihr das? Gruß christian P.S. Wie war das mit der Formel und der NEtto Speicherplatzrate? Was habt ihr da? Ich hab das 8 TB!
  14. Ka ob das GH1 oder GH2 war, aber was habt ihr bei der Stromberechnung raus Aufgabe: NAS 180 Watt / Fileserver 500Watt Läufzeit (24/7) Ganzjährlich. 1 KwH = 0,20€ Rechnung wäre ja die Rechnung Nas 180 x 24 x 7 x 365 = 11037600 = 11037,6 Kw x 0,20 € = 2207,52 € Fileserver 500 x 24 x 7 x 365 = 30660000 Watt = 30660 Kw x 0,20 € = 6132 € Ersparnis ist also 6132€ - 2207,50€ = 3924,48 Wie seht ihr das? Gruß christian P.S. Wie war das mit der Formel und der NEtto Speicherplatzrate? Was habt ihr da? Ich hab das 8 TB!
  15. Der 5 Hadnlungschritt war doch glaube ich was wo es am Anfang um das Produkt in der Wachstumsphase ging. Dann glaube noch was mit Lieferzeitpunkt usw. Fernabsatz. Oder war das GA2? Achso. Ich habe auch den 28 Tag. Das Projekt beginnt ja am Tag 0? Also musst du den Tag auch mitrechnen. gruß christian

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