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joderbaer

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Alle Inhalte von joderbaer

  1. Hier in Stuttgart wird einem quasi verboten, in die Projektarbeit zu schreiben. Wir hatten auch prompt einen Widerspruch, weil ein neuer Prüferkollege das nicht wußte und sein Exemplar vollgekritzelt hat. Der Jurist der IHK hat geschäumt vor Wut ;-)) Und der Prüferkollege durfte seitenweise erläutern, was er mit dieser und jener Bemerkung gemeint hat...
  2. Wir in Stuttgart wurden damit auch konfrontiert, und von der Rechtsabteilung der IHK belehrt daß auch Programmieren zum Lehrplan gehört und damit zumindest theoretisch zugelassen werden müsste. Im März ist die nächste Prüferkonferenz, und da wird das Thema von mir vehement zur Sprache gebracht. Wir haben bisher immer abgelehnt mit der Begründung "den beruflichen Anforderungen eines FISIs nicht angemessen"... Ach ja, Gruß an Timmi und die anderen Prüferkollegen hier. War seit November 2004 nicht mehr hier drin, weil es doch immer die selben Themen sind... und nach 3 Jahren hatte ich echt genug von den immer gleichen Fragen. Mal sehen, ob ich jetzt wieder regelmäßiger reinschaue. JDB
  3. - Ja. - Das konnte man bei MSI im BIOS einstellen - Gute Frage. Win95 und 98 machen evtl. Probleme bei großen Platten. Ansonsten muß der Hersteller des S-ATA Teils einen Treiber liefern... schonmal gesucht? - Eigene Erfahrung!
  4. Ich zitiere mich mal selbst ausnahmsweise: ----- Da das ordnungsgemäße Führen eines Berichtsheftes Voraussetzung zur Prüfungszulassung ist, _muß_ der PA das auch prüfen. WANN er das macht ist Ermessenssache, OB er das macht nicht! Wir jedenfalls schauen uns Berichtshefte recht genau an, und prüfen auf: - Vollständigkeit - Anzahl der Urlaubs und Kranktage - Wann und ob die Tätigkeit an der Projektarbeit eingetragen wurde - Art der Tätigkeiten - Alle Unterschriften, bei Minderjährigen auch der Erziehungsberechtigten Jeder Punkt hat seinen Grund, und seine Folgen. Gruß JoDerVorsitzendeZweierAusschüsseBär ----- ----- Nun, wir hatten hier den Fall, daß einem Prüfling Seiten fehlten. Da wir zufällig in den Räumen seines Ausbildungsbetriebes prüften, hat er noch schnell den Rest ausgedruckt, und seinen Ausbilder unterschreiben lassen. Er legte das dann am Ende unseres stressigen Prüfungstages nochmal vor, denn er bekommt von uns das Ergebnis erst mitgeteilt, wenn ein ordnungsgemäß geführtes Berichtsheft vorliegt. LEIDER hatte er keine Unterschriften der Erziehungsberechtigten für den Anfang seiner Ausbildung, als er noch keine 18 war! So leid es uns tat, er muß nächste Woche beim neuen Prüfungstermin antreten zum Vorlegen (wenn das am letzten Tag passiert wäre, hätte er die Zulassung aberkannt bekommen) Der Ausbilder der großen Firma hat uns "fast auf Knien" gedankt, denn er geht davon aus, daß er in Zukunft keine Probleme mehr wegen Berichtsheft hat. Also: Immer schön sorgfältig mit dem Berichtsheft sein! ----- :cool:
  5. Da das ordnungsgemäße Führen eines Berichtsheftes Voraussetzung zur Prüfungszulassung ist, _muß_ der PA das auch prüfen. WANN er das macht ist Ermessenssache, OB er das macht nicht! Wir jedenfalls schauen uns Berichtshefte recht genau an, und prüfen auf: - Vollständigkeit - Anzahl der Urlaubs und Kranktage - Wann und ob die Tätigkeit an der Projektarbeit eingetragen wurde - Art der Tätigkeiten - Alle Unterschriften, bei Minderjährigen auch der Erziehungsberechtigten Jeder Punkt hat seinen Grund, und seine Folgen. Gruß JoDerVorsitzendeZweierAusschüsseBär
  6. Nun, wir hatten hier den Fall, daß einem Prüfling Seiten fehlten. Da wir zufällig in den Räumen seines Ausbildungsbetriebes prüften, hat er noch schnell den Rest ausgedruckt, und seinen Ausbilder unterschreiben lassen. Er legte das dann am Ende unseres stressigen Prüfungstages nochmal vor, denn er bekommt von uns das Ergebnis erst mitgeteilt, wenn ein ordnungsgemäß geführtes Berichtsheft vorliegt. LEIDER hatte er keine Unterschriften der Erziehungsberechtigten für den Anfang seiner Ausbildung, als er noch keine 18 war! So leid es uns tat, er muß nächste Woche beim neuen Prüfungstermin antreten zum Vorlegen (wenn das am letzten Tag passiert wäre, hätte er die Zulassung aberkannt bekommen) Der Ausbilder der großen Firma hat uns "fast auf Knien" gedankt, denn er geht davon aus, daß er in Zukunft keine Probleme mehr wegen Berichtsheft hat. Also: Immer schön sorgfältig mit dem Berichtsheft sein!
  7. Nochmal: In "unserer" Prüfungsordnung steht keinerlei Begrenzung der Seitenzahl. Damit bleiben die Angaben zu 10 oder 15 Seiten das was sie sind: Empfehlungen! Nichtbestehen wegen etwas, daß nicht in der PO steht ist anfechtbar. JDB
  8. Hallo Anwendungsentwickler in Stuttgart! Bei einem meiner Kunden wäre eine DOS-Software (eine spezielle Datenbank mit FiBu-Elementen) in Access/SQL zu gießen. Da hat es genug Möglichkeiten für mindestens zwei Abschlußprojekte... Ich suche deswegen zwei FI/AE aus dem Raum Stuttgart, die dieses Projekt durchziehen wollen, gegen Bezahlung natürlich, und die dem Kunden nach Abschluß auch weiterhin für Änderungen/Ergänzungen zur Verfügung stehen. Wer sich sowas zutraut, bitte per PM melden. Gruß JDB (leider FI/SI)
  9. Nochmal: In der Prüfungsordnung steht keine Begrenzung der Seitenzahl. Sollte ein Azubi durchfallen, weil er eine "Empfehlung" mißachtet, hat das vor Gericht keinen Bestand. JDB
  10. was ich nicht verstehe: nirgendwo in der prüfungsordnung ist eine seitenzahl vorgeschrieben (bei uns in BaWü zumindest). Ist ein PA so blöd, die Anzahl der Seiten offen als Abwertungsgrund zu nennen, ist ein Anfechtung vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich... Gruß JDB
  11. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts? JDB
  12. Hallo Kollegen, ein Mitglied meines PA hat nach ein wenig Gehirnsturm folgende Seite produziert: http://ihk.onex-gbr.de/ Ich finde das sehr gelungen, insbesondere, weil die Kriterien erscheinen und man nur noch auf die Punktzahl klicken muß... Wie findet ihr's? Gruß JoDerBär
  13. Welcher Azubi kann denn widerstehen, auch als angeblicher Prüfer oder Ausbilder einen Bogen auszufüllen?? Ich halte das Ergebnis von vornherein für fragwürdig, und unsere IHK ist derselben Meinung und versucht grade über DIHT aufs BiBB zugunsten einer Änderung einzuwirken... Pronzipiell habe ich nichts gegen solche Umfragen, im Gegenteil. Aber ohne Authentifizierung ist das Ergebnis eher Mumpitz. Gruß JoDerBär
  14. Also, System von 41 Grad C ist definitiv zu viel. Hatte ich anfangs auch in meinem Gehäuse mit P4-2000, aber nach einsetzen eines (langsam drehenden, damit leisen) Lüfters in die Rückwand oberhalb der CPU ging das sofort auf ca. 28 Grad C runter. Die Messung der AMD-Temperatur ist etwas schwierig, weil nur neueste CPUs einen internen Sensor haben. Aber 63 Grad C sind bei einem externen Sensor zu viel, das Die sollte nicht mehr als 90 Grad C haben, und das hast Du dann locker erreicht. CPUs gehen dann nicht unbedingt sofort kaputt, aber durch Elektronenmigration können spätere Defekte nicht ausgeschlossen werden. Nimm einen Arctic Super Silent 2500 oder pro, hab ich hier auf meinem neuen Dual MP2000+ Server, Temp geht für die CPUs nicht über 41 Grad C. BTW, gleiche CPUs, gleicher Kühler, gleicher Einbau -- trotzdem ist die eine immer 2 Grad C wärmer --> Meßfehler bedenken. Ach ja, hier gibt's ja immer mal wieder von Netzteilen verursachte Probleme im Hardware-Forum, vielleicht kann der Chief diesen Link http://www.msi-computer.de/support/fua.php3?FUA_id=578&Seite=Karte in die FAQ aufnehmen, da erklären die Techniker von MSI sehr schön die Problematik von schwachen Netzteilen. Oben erwähnter Dual MP2000+ läuft prima mit dem Enermax 465, sehr empfehlenswert dieses Netzteil, weil auch in der Geschwindigkeit regelbar... Gruß JDB
  15. Es ist _nicht_ egal. Der Master macht auch die Terminierung, denn bei UDMA 100/133 muß das Kabel korrekt terminiert sein. Deswegen haben Master und Slave festgelegte Positionen. JDB
  16. Sorry, das Projekt darf _maximal_ 35 Stunden haben, von einer Mindeststundenzahl steht leider nichts in der Verordnung. Diese ergibt sich wohl höchstens aus Ansprüchen an Niveau und Prüfungsfähigkeit. BaWü arbeitet an Richtlinien, in der auch _das_ geregelt werden soll. JDB, ein noch ehrlicherer PA-Vorsitzender
  17. Ich glaube, hier wird ein Beispiel fällig: Lehnen wir ein Projekt aus formalen Gründen ab (Prüfling ist nicht zu identifizieren o.ä.), dann kann er das gleiche Thema nochmal einreichen. Lehnen wir ab, weil z.B. Thema nicht angemessen oder zu wenig, dann kann er zumindest im Bereich der IHK Stuttgart nicht nochmal dieses Thema einreichen. Alles klar? Beide hatten wahrscheinlich recht... JDB
  18. joderbaer

    Frauenfrage

    Kann mich mal jemand aufklären? ;-) Hier haben die Damen öfters "Rumzicken" erwähnt, was ist das denn genau? Beispiele? [in meiner Welt kam das irgendwie nicht vor] Oder ist das das übliche "Ich weiß nicht was ich will / Hauptsache ich bin hübsch / Kritik vertrage ich nicht / Stör mich keiner beim Telefonieren" Verhalten?? JDB
  19. Alles mögliche, was ich hier lese, ist illegal. Einzig seligmachend ist das Arbeitszeitgesetz: http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/arbzg/index.html Wie man da lesen kann sind 8 Stunden am Tag die Regel, Überstunden müssen ausgezahlt oder abgefeiert werden usw. Fragt mal Eure Chefs, ob sie das ArbZG schonmal gelesen haben, denn als Geschäftsführer _muß_ er das. JDB
  20. DAS ist natürlich ein eklatanter Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz! 8 Stunden am Tag ist das Maximum, Schulstunden werden wie Arbeitsstunden gezählt, Weg zur Schule gilt als Arbeitszeit. Das hieße also: Maximal bis 1630 Anwesenheitspflicht im Betrieb, wenn die Schule um 0800 anfängt. Weise Deinen Vorgesetzten auf diesen Verstoß hin, und wenn er nicht mit sich reden läßt, laß es von einem Anwalt nochmal schriftlich reingeben. Die bisherigen 1,5 Stunden am Tag gelten übrigens als zu bezahlende (oder abzufeiernde) Überstunden! Gruß JDB
  21. Ein Blick hier http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/bbig/index.html hilft bei der richtigen Antwort. §7 Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind. Leider noch zu schwammig. Aus dem Grund wurde in Tarifverträgen noch mal explizit angegeben, daß Berufsschultage arbeitsfrei sind. Da steht ein Beispiel: http://www.verdi-jugend.de/04/04_fachbereiche/04_haupt_fb_09_links.htm Bei der IG-Metall stand folgendes: ---------- Berufsschule Dein Arbeitgeber muß Dich für die Berufsschule freistellen; denn Auszubildende sind berufsschulpflichtig. Die Unterrichtszeit wird auf die Arbeitszeit angerechnet. Beginnt der Unterricht vor 9.00 Uhr, brauchst Du generell vorher nicht in den Betrieb. Jugendliche unter 18 Jahren brauchen laut Jugendarbeitsschutzgesetz am 1. Berufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden nicht mehr in den Betrieb. Das kann auch für über 18jährige so sein, wenn ein entsprechender Tarifvertrag gilt oder der Betriebsrat im Rahmen seiner Mitbestimmung eine ähnliche Regelung vereinbart hat. Früher galt diese Regelung für alle Auszubildenden unabhängig von ihrem Alter. Damit sollte sichergestellt werden, daß ausreichend Zeit da ist, den Berufsschulunterricht nachzuarbeiten. Heute gilt nur noch die Regelung für alle, daß niemand in den Betrieb muß, wenn der Unterricht vor 9.00 Uhr beginnt. Mit dieser erheblichen Verschlechterung hat die Bundesregierung dem Drängen der Arbeitgeber insbesondere aus dem Handwerk nachgegeben, die Ausbildungszeiten im Betrieb zu erhöhen. Neue Ausbildungsplätze hat das bisher nicht gebracht, aber dafür steht nun mehr Zeit für die produktive Mitarbeit im Betrieb zu einer niedrigen Ausbildungsvergütung statt hohen Facharbeiterstundenlöhnen zur Verfügung. ---------- Zwar ideologisch gefärbt, aber sachlich richtig. Also, gibt es einen Tarifvertrag? Gibt es eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat? Wenn nein, dann mußt Du leider den Weisungen des Arbeitgebers folgen... Gruß JDB
  22. Solche Fragen sollte man im passenden Forum stellen "Prüfung / allgemein". a) dort sind mindestens 5 Prüfer immer wieder anwesend, die solchen Schmarrn wie er hier oft verzapft wird richtigstellen können. Ich bin nur zufällig hier gelandet, und hab sehr seltsame Sachen gelesen... Das Führen eines Berichtsheftes ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. Hat man keins, ist man nicht durchgefallen, sondern es gilt der vorherige Zustand, also wie _vor_ der Prüfung. Abschlußprojekt, schriftliche Prrüfung -> alles umsonst. Das Berichtsheft wird andererseits aber nicht bewertet, kann aber herangezogen werden um zu prüfen, ob überhaupt alles vom Lehrplan gemacht wurde. Deshalb sollte man das Heft sorgfältig führen! Ach ja, auch Prüfer können mit Googles Hilfe im Internet suchen, man sollte sich gut überlegen irgendwo abzuschreiben... Alles weitere im richtigen Forum, und im Archiv dieser Seite... Gruß Joachim (PA-Vorsitzender FI/SI)
  23. Die c't hat diverse Hersteller auf Service getestet. Nur bei Dell haben Sie bis Redaktionsschluß (mehrere Wochen nach Meldung des Problems) _keinen_ Techniker ranbekommen können. Wir nutzen die Kopie dieses Artikels immer als Verkaufshilfe :-)) JDB
  24. Komisch, das kommt mir irgendwie bekannt vor. Du bist nicht zufällig im Bereich der IHK Stuttgart? JDB
  25. Dann muß der Fernseh-Scart-Eingang auch auf S-Video umgeschaltet werden. JDB

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