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Sumpfmolch

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  1. Könntest du mir mal zukommen lassen, was du angekreuzt hast? Es ist ja das Blatt mit der vorläufigen Lösung im Umlauf, ich komme dort aber zu einem anderen Ergebnis als die IHK bei der Korrektur der Prüfung. Besonders die Aufgaben 1 und 13 interessieren mich, weil dort im Lösungsblatt jeweils eine dritte richtige Lösung ausgewiesen wird.
  2. In WISO wurden tatsächlich die fehlerhaften Aufgaben 1 und 13 NICHT korrekt bewertet. Dabei war die Aufgabe 13 schon im S2008 falsch und dort die Lösungen 5,7 UND 4 richtig. Ich würde der IHK vorschlagen nicht nur die alten Fragen zu kopieren, sondern auch die richtigen Lösungen. Besser die Sekretärin ran lassen, die kann sowas.
  3. Natürlich haben schon einige ihre vorläufigen Ergebnisse. Aber was genau soll diese Info dir helfen?
  4. Ich hoffe mal, dass die IHK da nicht den Namen mit reingeschrieben hat oder zumindest die Anmeldung so gestrickt hat, dass keiner sämtliche Ergebnisse durch reines durchprobieren aller IDs und Prüflingsnumern auslesen kann.
  5. Die endgültigen Ergebnisse nehme ich an. Die Vorläufigen kann man hier (IHK Nürnberg) in ca. einer Woche wohl direkt online abrufen.
  6. Ich habe da eher Zweifel, denn letztes Jahr im Winter war der GA1 Schnitt auch bei 59 Punkten bundesweit ohne dass ich da jetzt von groß angelegten Korrekturen wüsste.
  7. Wenn die Ergebnisse Online abrufbar sind, dann müsste doch vorher auf z.B. dem Einladungschreiben das inkl. Datum erwähnt gewesen sein...
  8. Moin, der AG hat meiner Meinung nach das qualifizierte Zeugnis nur auf Verlangen auszustellen...nicht grundsätzlich. Lösung 2 war auch richtig in der Fragestellung S2008. Die Aufgabe wurde aber für W2010 verändert, wie ich ja beschrieben habe. S2008: (2) Ein Mitarbeiter übt ohne Kenntnis eine Nebentätigkeit im gleichen Geschäftszweig aus W2010: (2) Die SKEIP GmbH erlaubt einem teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter eine Nebentätigkeit
  9. Auch WiSo. Dort ist 1:1 eine fehlerhafte Aufgabe von S2008 benutzt worden, die als Lösung nicht nur 5/7 hatte, sondern auch 4 als richtig gewertet werden musste. Aufgabe 5 ist ebenfalls ziemlich fragwürdig und Aufgabe 1 schreit geradezu nach massenweise Widersprüchen.
  10. Ich bin mal so frei und ergänze um: - In welcher Prüfung die Frage z.B. schon mal dran war und welche Aufgabe es dort war - Die damals gewertete Lösung Zu Aufgabe 5: Zu 2008 wurde die Aufgabe umgestellt. Die Frage bezog sich nicht auf Verfehlungen des Arbeitgebers, sondern allgemein auf Verletzung von Pflichten des Arbeitsvertrages. 2008 waren die Antwortmöglichkeiten: (1) Ein Mitarbeiter erhält beim Ausscheiden ein einfaches Zeugnis (2) Ein Mitarbeiter übt ohne Kenntnis eine Nebentätigkeit im gleichen Geschäftszweig aus (3) Ein neuer Arbeitnehmer wird 3 Tage nach Arbeitsbeginn zur Sozialversicherung angemeldet (4) Aus betrieblichen Gründen wird im Monat Mai eine Urlaubssperre verhängt (5) Aus Kostengründen wird die Werkskantine geschlossen Richtig war natürlich (2). 1,4,5 sind identisch und damit nicht die Lösung. Es bleiben alleine 2 und 3 als Lösungen in der aktuellen Prüfung: (2) Die SKEIP GmbH erlaubt einem teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter eine Nebentätigkeit (3) Die SKEIP GmbH meldet einen neuen Arbeitnehmer nach Beendigung der Probezeit zur Sozialversicherung an. Da mit keine gesetzliche regelung bekannt ist, die Nebentätigkeiten bei Teilzeitbeschäftigung verbietet, will die IHK wohl Lösung 3. Allerdings glaube ich, dass Probezeit bei Arbeitnehmern (anders als bei Azubis!) zeitlich nach unten nicht beschränkt ist. Man könnte also die Probezeit so kurz wählen, dass die Anmeldung nach der Probezeit noch völlig in Ordnung wäre. Dann wäre die Aufgabe aber nicht lösbar und somit: jede Lösung richtig.
  11. Ist keine Verbesserung, sondern die absolute Grundvorraussetzung für den Job in England @Kokel: Ich seh hier niemanden, der sich aufgeregt hätte. Hier wird nur ganz normal diskutiert. Wie die IHK am Ende wertet steht eh noch in den Sternen. Die Musterlösung der IHK wird nämlich erst noch von Mitgliedern des IHK Prüfungsausschusses auf Korrektheit überprüft und wenn man das mal gesehen hat, dann wundert einen eh nix mehr. (Schlagworte: "Großzügig werten, da Lösungsvorschlag ebenfalls nicht nur sinnvolle Gründe angibt"; "Lösungshinweis beantwortet Fragestellung nicht"; "Alle Lösungen richtig.")
  12. In den Anforderungen steht Reisebereitschaft. Das bedeutet, dass er nicht immer an einem Standort arbeiten wird, sondern in der Gegend herumfahren soll. Das hat aber mit der in Punkt 5 angegebenen Erhöhung der Mobilität durch Bereitschaft zum Ortswechsel (also dem Umzug nach England) nichts zu tun.
  13. Vergesst aber nicht, dass GA1 immer sehr schlecht ausfällt...ich hab da so durchschnittlich 60 Punkte in Erinnerung bei den Statistiken der letzten Jahre. Solange es in GA2 halbwegs gut lief und man sich auf WiSo vorbereitet hat, sollte das Bestehen nicht an den schriftlichen Prüfungen scheitern...
  14. Gute Frage. Mir fällt kein Grund ein, warum der Betriebsrat bei dieser Einstellung nicht mitreden darf... Ich denke es könnte einfach nur schlecht formuliert sein. Der Betriebsrat hat ja kein Mitbestimmungsrecht bezüglich des Einzelarbeitsvertrages an sich (also ob er abgecshlossen wird und was drin steht), sondern nur an der Einstellung.

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