Hallo,
ich hätte da mal eine Allgemeine Frage:
Sollte ich durch den Pruefungsteil A und/oder B fallen, muss ich diesen ja wiederholen. Habe ich das BBiG nun richtig verstanden, dass ich die Ausbildung um ein halbes Jahr verlängern KANN, aber nicht muss wenn ich die 3 Jahre Ausbildung absolviert habe.
Soll heißen ich kann die Ausbildung dann zum im Vertrag genannten Zeitpunkt beenden und die Pruefung in dem nicht bestandenen Pruefungsteil nochmal durchfuehren, jedoch ohne Ausbildungsverhaeltnis und Berufsschulpflciht bis zu diesem Zeitpunkt.
Danke