Hi,
ich verweise da mal auf das, was auf den Lösungshinweisen in den letzten Jahren immer Stand:
"In den Fällen, in denen vom Prüfungsteilnehmer
-keiner der sechs Handlungsschritte ausdrücklich als "nicht bearbeitet" gekennzeichnet wurde,
-der 6. Handlungsschritt bearbeitet wurde,
-einer der Handlungsschritte 1 bis 5 deutlich erkennbar nicht bearbeitet wurde,
ist der tatsächlich nicht bearbeitete Handlungsschritt von der Bewertung auszuschließen"
Also wenn du nur vergessen hast den Handlungsschritt als "nicht bearbeitet" zu kennzeichnen und du einen Handlungsschritt nicht bearbeitet hast, dann sollten die Prüfer den von der Bewertung ausschließen. Wenn du allerdings bei allen Handlungsschritte was geschrieben hast, dann wird man wohl den 6. streichen.
Gruß,
Sascha
p.s. IHK zu Dortmund