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kazuhiko

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  1. sodelle....grad mit der netten Frau von der IHK gesprochen. Verlag: vollkommen egal das Buch muss ein IT-Handbuch sein ODER IT-Tabellenbuch! Man kann auch das Buch von Galileo benutzen! Wenn da keine Formelsammlung enthalten ist, dann darf man zusätzlich noch eine Formelsammlung verwenden. Auf dem Buch muss zumindest IT-Handbuch ODER Tabellenbuch stehen! Die Begründung ist: "Es steht nirgends geschrieben von welchem Verlag dieses Buch sein muss. Es darf nur ein IT-Handbuch oder ein Tabellenbuch sein!" Ruft trotzdem aber nochmal selber bei der zuständigen IHK an und lasst euch das bestätigen! Wir haben es gemacht, aber trotzdem stellt sich der Dozent immer noch quer xD
  2. servus ich möchte das thema gerne wieder aufgreifen, da wir im mom das gleiche problem haben. wir wollten das gleiche buch benutzen wie hitchi007 und die vorgabe lautet ja IT-Handbuch ODER Tabellenbuch. auf dem buch von galileo steht ja IT-Handbuch und nicht IT-Kompendium und von westermann ist nirgends die rede. jetzt haben wir uns die dinger bestellt und heute heißt es "ne also das geht nicht, weil da nirgends Tabellenbuch steht" -.-
  3. Der Auftraggeber an sich in den Projekten ist ja fiktiv. Den können wir im Projekt nennen wie wir wollen. Oder habe ich dich da jetzt falsch verstanden? Die SRH ist der Bildungsträger, der die Ausbildung durchführt, damit wir in der Lage sind so ein Projekt auch in Wirklichkeit durch zu führen. Es geht hier ja nicht um die 35 Stunden selber. Es heißt ja der Bearbeitungszeitraum ist 01.10 bis 30.11. In diesem Zeitraum dürfen wir nur 35 Stunden dafür aufbringen das Projekt selbst durchzuführen. Einarbeitungszeit in die Thematik, Recherche und Informationsbeschaffung zählt nicht zu dieser Zeit. 35 Stunden allein für die Durchführung , der Rest sollte theoretisch dafür gedacht sein alles vorzubereiten und sich Wissen anzueignen richtig? Es heißt ja nicht, dass die 35 Stunden am Stück gearbeitet werden sollen. Diese Zeit kann ich mir auf den geplanten Bearbeitungszeitraum aufteilen wie ich möchte richtig? Das Problem liegt nun darin, dass uns die SRH (der Bildungsträger) vorschreibt, wann wir diese Projektarbeit komplett fertig abzugeben haben, obwohl die IHK sagt: spätestens bis zum 30.11! Jetzt möchte wissen: können wir uns bei unserem Chef auf den Abgabetermin der IHK berufen?
  4. Das wurde auch von den Dozenten gesagt: "Ab dem Zeitpunkt x werden wir euch nicht mehr aktiv dabei unterstützen" Das haben wir übereinstimmend so akzeptiert. Anschließend hieß es von SRH Seite aus: "Ihr habt bis zum 29.10 Zeit die Projektarbeit fertig zu machen". Konnte nicht eingehalten werden. Diese Frist wurde auf den 05.11 verlängert, konnte aber auch nicht von allen eingehalten werden. Nun wird mit militärischen Konsequenzen gedroht (Geldstrafen, Ausarbeitungen etc.). Diese können böse enden, müssen aber nicht. Ist da immer son Glücksspiel. Also ist die ganze Aufregung im Endeffekt umsonst, weil wir uns auf den, von der IHK genehmigten, Bearbeitungszeitraum berufen können bzw. auf die 35 Std. Ist das so korrekt? Ich Frage nur so viel nach, weil ich Gewissheit haben will, bevor ich morgen in die Höhle des Löwen gehe.
  5. Danke erstmal für die schnelle Antwort. Diese Sachen sind mir durchaus bewusst. Ich hab 35 Stunden für das Projekt und den geplanten Zeitraum in dem das Projekt fertig werden MUSS. Also muss das fertige Projekt in diesem Fall bis zum 30.11 bei der IHK eingegangen sein. Mir geht es hier viel mehr drum, ob die SRH hier sagen darf: "Ich will, dass du das Projekt bis zum Datum xx.xx fertig hast. Sonst gibts aufn Deckel!!"
  6. Servus an alle! kurz zur situation: ich bin soldat und mache meine ausbildung zum FISI beim bund. das läuft aber alles über einen zivilen bildungsträger, nämlich der SRH Business Academy. auf allen projektanträgen für das abschlussprojekt steht der geplante bearbeitungszeitraum der projektarbeit vom 01.10.2010 bis zum 30.11.2010. da die SRH aber schlechte erfahrungen gemacht hat mit so einem "langen" bearbeitungszeitraum hat der chef der einrichtung hier entschieden diesen um 4 wochen zu kürzen und in absprache mit unserem militärischen chef wurde eine deadline gesetzt. diese konnte nicht von allen eingehalten werden und schüler mussten dieses deadline mehrmals verlängern. jetzt droht der chef mit konsequenzen (aus militärischer sicht) jetzt würde mich folgendes interessieren: ist dieser bearbeitungszeitram explizit von der IHK vorgegeben und ist er,gegenüber der SRH, bindend? muss sich der bildungsträger daran halten oder kann er diesen beliebig ändern? gibt es dazu irgendwas rechtliches auf was wir uns berufen könnten? uns stinkt die sache nämlich gewaltig, und da ich hier angemeldet bin, wollte ich im namen aller lehrgangsteilnehmer fragen! würde sich nämlich herausstellen, dass die SRH in diesem fall quasi willkürlich gehandelt hat, würde sich der ärger mit unserem chef legen, weil er keine grundlage mehr hätte. dann müssten wir dem chef zwar ordentlich einen reinwürgen aber, dass würde uns natürlich *NICHT* freuen! vielen dank schon mal!

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