Servus an alle!
kurz zur situation: ich bin soldat und mache meine ausbildung zum FISI beim bund. das läuft aber alles über einen zivilen bildungsträger, nämlich der SRH Business Academy.
auf allen projektanträgen für das abschlussprojekt steht der geplante bearbeitungszeitraum der projektarbeit vom 01.10.2010 bis zum 30.11.2010.
da die SRH aber schlechte erfahrungen gemacht hat mit so einem "langen" bearbeitungszeitraum hat der chef der einrichtung hier entschieden diesen um 4 wochen zu kürzen und in absprache mit unserem militärischen chef wurde eine deadline gesetzt. diese konnte nicht von allen eingehalten werden und schüler mussten dieses deadline mehrmals verlängern.
jetzt droht der chef mit konsequenzen (aus militärischer sicht)
jetzt würde mich folgendes interessieren: ist dieser bearbeitungszeitram explizit von der IHK vorgegeben und ist er,gegenüber der SRH, bindend? muss sich der bildungsträger daran halten oder kann er diesen beliebig ändern? gibt es dazu irgendwas rechtliches auf was wir uns berufen könnten?
uns stinkt die sache nämlich gewaltig, und da ich hier angemeldet bin, wollte ich im namen aller lehrgangsteilnehmer fragen!
würde sich nämlich herausstellen, dass die SRH in diesem fall quasi willkürlich gehandelt hat, würde sich der ärger mit unserem chef legen, weil er keine grundlage mehr hätte. dann müssten wir dem chef zwar ordentlich einen reinwürgen aber, dass würde uns natürlich *NICHT* freuen!
vielen dank schon mal!