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newbie79

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  1. Du kannst mit deiner Ausbildung ein einjähriges Fachabitur an einer Fachoberschule für Technik machen. Dies erfolgt in Vollzeit. Du könntest Bafög beantragen. Bei deinem Alter wird das höchstwahrscheinlich noch unter Einbeziehung der Einkommen deiner Eltern berechnet.
  2. Richtig. Das sind Sachen, die muss jeder selber im Laufe seines Arbeitslebens herausfinden.
  3. Kann es unter Umständen. z. B. wenn du dich nicht wohlfühlst. u.a.
  4. Ich meine ja nicht auftauchen in T-Shirt und zerrissenen Jeans. Ich glaube für eine normale Stelle oder Ausbildung in der IT ist am besten, eine gute Jeans oder Anzughose, ordentliche Schuhe und ein Hemd.
  5. In den bisherigen Firmen, wo ich gearbeitet habe, gab es nach den Vorstellungsgesprächen lustige Sprüche wenn wieder einmal einer im vollständigen Anzug für die Web-Entwickler Stelle auftauchte. Dezent schindet mehr Eindruck. Wie gesagt, man muss sich richtig wohlfühlen in den Sachen. Ich habe mich noch nie wohlgefühlt wenn ich irgendwo der einzige im Anzug war.
  6. Jedem seine Meinung. Aber ich glaube, dass geht bei normalen Facharbeiterstellen im IT-Bereich schief.
  7. Hat nie jemand behauptet. War nur eine Antwort auf Beitrag von bigvic Wer hier heiße Luft verbreitet, bist eigentlich du. §7 ArbZG sieht vor dass dies im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt sein muss. vergütung Rufbereitschaft Arbeitsrecht frag-einen-anwalt.de
  8. Wenn es gesetzlich geregelt ist, dann ist es für jede explizite Stelle in Deutschland so angedacht. Ansonsten würde der AG gegen das Arbeitzeitgesetz verstoßen. Sollte es bei dieser expliziten Stelle nicht der Fall sein, ist das gesetzeswidrig und ich würde diese Stelle nicht annehmen.
  9. Weil es seit ein paar Jahren gesetzlich so geregelt ist.
  10. Einsatz auf Abruf ohne Vergütung ist nicht rechtens.
  11. Wenn der Job mit Rufbereitschaft zusammenhängt, kann dies sinnvoll für den AG sein. Da es unzulässig ist einen AN eine bestimmte Zeitspanne einzuräumen, um am Arbeitsplatz zu sein, kann er dies mit der Entfernungsangabe etwas beeinflussen.
  12. Wenn du es einbaust, dann auf jeden Fall im letzten Absatz der Bewerbung. Über Google findest du viele Formulierungen. Ich weiß bloß nicht ob es sinnvoll ist, dies bei 50km zu erwähnen, wenn du nach dem Umzug immer noch mehr als die 35km hast. Da würde dein zukünftiger AG wohl deine geografischen und mathematischen Fähigkeiten anzweifeln.
  13. Was hast du denn für einen Heimrechner und welche Software bzw. Betriebssysteme müssten darauf laufen.
  14. Am besten du fährst ab sofort zweigleisig. Ich würde mich auf einige, dich ansprechende, normale Arbeitsstellen bewerben sowie gleich auch auf eine Anschlussausbildung, die fachlich aber auch auf das jetzige aufbauen muss. Eins von beiden wird bestimmt klappen. Studium wäre aber auch nicht verkehrt. Bedenke du bist erst 25 und dir stehen noch alle Türen offen. Vor allem bei der staatlichen Förderung.
  15. der Azubi aus dem 1. LJ? Respekt, hat doch grade erst angefangen. Wenn er es aber hinbekommt, wird er bald einen höheren Stellenwert haben als du.

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