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Gonzo83

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  1. OK, danke für die Info. Dann frage ich mich aber, was passieren würde, wenn man die schulischen Prüfungen, also GA1, GA2 usw. nicht bestehen sollte. Kann mir nicht vorstellen, dass man dann als ausgelernt gilt, da man diese Prüfungen in nem halben Jahr ja dann wiederholen muss.
  2. Nein, das natürlich nicht, aber um sich ausgebildeter Fachinformatiker nennen zu dürfen, muss ja sowohl der schulische Teil der Prüfungen als auch der praktische Teil bei der IHK bestanden sein. Wenn letzterer bestanden ist und für den schulischen Teil noch keine abschließenden Noten vergeben worden sind, dann bin ich in dem Fall wohl, wenn ich die Aussage von rumpelpumpel richtig deute so lange noch Azubi, bis ich das Ergebnis der schriftichen Prüfungen von der Schule offiziell vorliegen habe.
  3. Danke für die Antwort, aber es geht mir im Prinzip nur um die Frage, ob ich nun noch Azubi bin oder bereits ausgelernt, da ich ja noch keinen Bescheid über die schriftliche Prüfung bekommen hab. Ich werde nach der Ausbildung übernommen, aber es interessiert mich einfach rein vom Prinzip her.
  4. Hallo, ich habe heute meine mündliche Abschlussprüfung bei der IHK bestanden, bekomme allerdings erst in 7 Tagen das Ergebnis von meinen schriftlichen Prüfungen in der Berufsschule mitgeteilt. Ist mein Ausbildungsverhältnis nun offiziell mit dem heutigen Tag beendet oder verzögert sich der Abschluss so lange, bis ich von der Schule erfahren habe, dass ich die schriftlichen Prüfungen ebenfalls bestanden habe? Gruß, Benjamin
  5. Hallo, ich (26) hab mich nach einer abgeschlossenen Ausbildung zum Industriekaufmann für eine 2. Ausbildung als Fachinformatiker/SI entschieden, da ich meinen ursprünglich erlernten Beruf nicht mehr ausüben wollte. Dort bin ich jetzt mittlerweile seit September im 2. Lehrjahr und von der anfänglichen Euphorie und Begeisterung ist leider nicht mehr viel vorhanden. Ich muss stellenweise von morgens 9 Uhr bis abends halb 8 ohne Unterbrechung durcharbeiten und bekomme die vielen Überstunden, die sich dadurch ergeben nicht einmal angerechnet. In unserem Betrieb existiert überhaupt kein Stundenkonto, das man durch seine Anwesenheit füllen könnte. Die täglichen Arbeitszeiten werden also nirgendwo detailiert festgehalten. Man darf zwar "ab und zu" mal früher Feierabend machen, wenn man noch was zu erledigen(!) hat (also quasi nur dann, wenn sich ein privater Termin nicht auf den Feierabend verschieben lässt), ein Ausgleich in Form von Freizeit oder Geld gibt es aber nicht! Hinzu kommt, dass in meinem Ausbildungsvertrag eine Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag angegeben ist, ich aber jeden Tag von Mo.-Fr. 8,5 Stunden pro Tag arbeiten muss. Angeblich würde das bei allen anderen Kollegen, die bereits ausgelernt sind auch im Vertrag stehen, jedoch bin ich nicht der Meinung, dass man einen Ausbildungsvertrag 1:1 mit einem regulären Arbeitsvertrag vergleichen kann. Nun meine Fragen: Zählt die halbe Stunde, die ich jeden Tag abweichend von den Angaben im Ausbildungsvertrag zusätzlich arbeiten muss bereits als Mehrarbeit? Und ist es gesetzlich zulässig, dass Überstunden seitens des Arbeitgebers weder schriftlich erfasst noch in Form von Geld oder einem geregelten Freizeitausgleich ausgeglichen werden können? Ein Azubi-Kollege im selben Betrieb und Lehrjahr, der eine Ausbildung zum IT-Systemkaufmann macht bekommt die selbe Vergütung wie ich, muss aber täglich nur die festgelegten 8 Stunden arbeiten und kann annähernd jeden Tag pünktlich Feierabend machen, weil er nicht wie ich oft im Außeneinsatz bei Kunden ist. Auch aufgrund dieser Tatsache drängt sich mir der Verdacht auf, dass hier die gesetzlichen Regelungen evtl. etwas zu großzügig ausgelegt werden. Gruß, Benjamin

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