Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten. Ich werde bei der IHK vorsprechen.
2 kleine Dinge noch:
1. Meine Arbeitszeit deckt sich mit den Zeiten des zuständigen der IHK. Kann/ Muss der Betrieb mir für diese Zeit "frei" geben? Gehört dies zur Ausbildungszeit, da ja ausbildungsbezogen, oder aber müsste dies in Form von Überstunden wieder ausgeglichen werden?
2. Der Ausbildungsnachweis ist zwar in digitaler Form geführt auf die Stunde genau, jedoch ohne Unterschrift. Der Ausbilder drang mich dazu, dass ich andere Eintragungen als "Telefondienstlicher Kundensupport" und "Programmierung in C++ mit der QT-GUI-Erweiterung" vornehme, da wochenlang das gleiche "bei der IHK wohl zu Problemen" führe. Ausserdem wurde mir untersagt diesen während der "Arbeitszeit" zu führen. Ich habe auf dem Heimweg im Bus genausogut auch Zeit... Welche Auswirkungen hat die fehlende Unterschrift? Laut IHK Prüfungsverordnung ist "ein schriftlich geführter Ausbildungsnachweis" voraussetzunge. Es steht jedoch nichts von unterschriebenem. Auch kam vom Betrieb keine Anmahnung auf Vorlage des Nachweises o.ä. wie es z.B. auf der Rückseite des Vertrages steht.
Ihr habt mir echt weitergeholfen und trotz Beschwerde bei IHK Mut gemacht, danke.