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Nevyl

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  1. @ Ufo01 das tut mir leid, dass es noch nicht geklappt hat bei dir mit einer Umschulung. Wobei ich es von meiner vorherigen Firma so kenne, dass diese liebend gerne Umschüler genommen hat wenn der Träger halt jemand anderes als man selbst war. Die Dauer ist, wie du bereits gesagt hast, ja i.d.R kürzer als bei einer "normalen" Ausbildung. Ich wünsche dir viel Glück und hoffe dass du zeitnah eine Firma findest die dir die Umschulung ermöglicht. Es gibt aber auch schulische Umschulungen, evtl. solltest du deswegen nochmal mit dem für dich zuständigen Träger sprechen, dort wird man in einer "Klasse" ausgebildet, was nicht unbedingt schlechter sein muss! Ich weiß auch, dass ich hier auf ziemlich hohem Niveau "mecker", aber es hat schon seine Gründe, warum ich wenn möglich die Berufsschule nicht mehr besuchen möchte. Das stimmt, ich muss den Ausbildungsvertrag im Einvernehmen mit meiner Firma auflösen und dann einen Umschulungsvertrag wieder abschließen. Das Kündigen wird nicht das Problem sein, da es sozusagen in Stein gemeißelt ist, dass ich auch weiterhin in der Firma beschäftigt sein werde. Ja soweit ich das jetzt aus diversen Texten/Gesetzes Grundlagen herauslesen konnte kann auch eine Firma der Träger sein. Es wird dann auch eine "Ausbildungsvergütung" vereinbart. Ich danke dir für deine ehrliche Meinung und werde natürlich eine Rückmeldung geben Ich melde mich morgen ersteinmal bei der für mich zuständigen IHK. Alles weitere dann morgen (oder auch heute, ist ja schon nach 00:00 Uhr :schlaf:)
  2. Nein, in einer Umschulung besteht lediglich Schulrecht aber keine Schulpflicht. Eine Umschlung ist nicht nur schulisch es gibt mehrere Arten. Die Umschulung die ich dann machen würde wäre in meinem jetzigen Betrieb und ob das so einfach möglich ist - darauf zielt ja auch meine Frage ab.
  3. Hallo, kurz zu den Gegebenheiten: Ich bin 25 und habe bereits eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter. Meine gesamte Schulzeit (inkl. Berufsschule) beträgt 18 Jahre, falls dies relevant sein sollte. Wohnort: Niedersachsen Zur Zeit mache ich eine 2te Ausbildung (keine Umschulung) zum Fachinformatiker Anwendungsentwicklung und befinde mich im 2. Lehrjahr. -------------------- Nun zu meinem Problem: Ich besuche, wie in einer dualen Ausbildung üblich, auch noch die Berufsschule. Die Sachen die ich dort lerne habe ich bereits in meiner ersten Ausbildung gelernt (abgesehen von der Softwareentwicklung) und würde gerne nicht mehr zur Berufsschule gehen. Mein Chef sieht es genauso, würde mir dies auch bestätigen (falls notwendig). Schulgesetze sind Ländersache und da ich in Niedersachsen wohne (mein Betrieb befindet sich auch dort) zählt für mich leider das NSchG in dem es heißt: § 65 Dauer der Schulpflicht (2) Auszubildende sind für die Dauer ihres Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig. Wer an Maßnahmen der beruflichen Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen teilnimmt, kann die Berufsschule für die Dauer der beruflichen Umschulung besuchen. Heißt im Endeffekt, dass ich wieder berufsschulpflichtig bin (in anderen Bundesländern sieht dies anders aus!). Ich mache ja leider keine Umschulung. Nun meine Frage: - Ist es möglich eine Ausbildung in eine Umschulung umzuwandeln? - Oder muss ich meine Ausbildung im beidseitigem Einverständniss beenden und dann eine Umschulung beginnen? Würde dann meine bereits abgeleistete Ausbildungszeit auf die Umschulung angerechnet werden? Die Umschulung würde mein Chef zahlen, alles wäre wie jetzt, nur für mich würde keine Berufsschulpflicht mehr gelten (sondern nur ein Berufsschulrecht). Bitte keine Diskussionen und Fragen warum ich denn nicht zur Berufsschule mehr möchte, das habe ich mir gut überlegt - Kenntnisse sind vorhanden und 18 Jahre Schule reichen Danke

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