Hi Leute,
generell ist es so:
Wer Abitur ,Fachabitur oder eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, hat die Möglichkeit sich von den allgemeinbildenden Fächern befreien zu lassen., d.h. Deutsch, Religion, Gemeinschaftskunde. Allerdings müsst Ihr den Antrag auch vom Betrieb unterschreibenlassen.
Man kann in diesen Fächern wenn man befreit ist auf Antrag trotzdem an der Prüfung in diesen Fächern teilnehmen. Wenn nicht erhält man kein Abschlußzeugniss von der BS, sondern nur so eine Art Teilnahmebestätigung mit den Noten drauf.
Das mit dem Ersatzuntericht für Religion trifft nur zu, wenn man sich aus Glaubens- und Gewissensgründen befreien lässt.