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Kosh

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  1. Hallo, ich glaube, der Fehler liegt in der folgenden Zeile: ein Makrovirus (wörtlich: ein Virus, der sich im Quellcode befindet, und bei der Übersetzung und Ausführung des Quellcodes aktiv wird) Du übersetzt: "Virus im Quellcode" mit "Makrovirus" und das geht so einfach nicht. Ein Trojaner ist eine Schadroutine, er befindet sich natürlich im Quellcode eines Programms, ob das nun compiliert oder interpretiert wird, spielt dabei keine Rolle. Diese Frage war übrigens in einer älteren Prüfung schon mal dran. Martin
  2. Hi, ich will auch, daß sich endlich etwas ändert. Und zwar, daß die vielen nervtötenden Werbebanner endlich verschwinden! Über den Rest kann man dann immer noch reden. Martin
  3. Richtig ist: Der Notendurchschnitt in der Schule zum Zeitpunkt der Antragstellung muß besser als <2.5 sein. Eine explizite Zustimmung ist nicht erforderlich. Der Betrieb muß die betrieblichen Leistungen des Azubi mit einer Note besser als 2,5 bewerten. Das ist eine implizite Zustimmungsregelung. Ein Antrag muß rechtzeitig (August/September je nach IHK) schriftlich gestellt werden. Die IHK wird in der Regel dem Antrag zustimmen. Martin
  4. Natürlich weißt die IHK die Schuld von sich. Dort liegt sie garantiert nicht. Die IHKs haben die Aufgabe, die Prüfungen abzuwickeln. Sie sind nicht schuld für Versäumnisse in der Bildungspolitik, sie sind nicht verantworlich für das Erstellen der Lehrpläne und auch nicht verantwortlich für die Erstellung der Prüfungen. Wenn ihr mal ein bischen genauer hinhören würdet, wüßtet ihr, daß die IHKs sehr für eine gute Ausbildung eintreten und sich auch entsprechend gegenüber den zuständigen STellen äußern. Und die Leute sind natürlich auch hier in den Foren und schauen sich das Geschwätz hier an. Und eines ist ja wohl klar, wenn jemand diesen Müll, der teilweise hier verzapft wird, liest, dann kann durchaus passieren, daß er beim nächsten Mal halt keinen Finger krumm macht, wenn mal wieder so ein IT-Schnösel irgendwas will. Lernt endlich mal, daß ihr nicht die einzigen auf der Welt seid, daß sich nicht alles um euch und euer Wohlbefinden dreht. Ihr müßt eine Ausbildung machen (keine einfache, wohlgemerkt) und müßt schauen, daß ihr bei allen Schwierigkeiten das beste daraus macht. Setzt eure Energie lieber für Konstruktives ein. Helft mit, daß das Bild der IT-Berufe nicht abrutscht und daß nicht der Eindruck entsteht, daß hier nur pubertierende Melonenschlucker am Werk sind, die eh nichts draufhätten. Denn ich weiß, daß das in den allermeisten Fällen nicht stimmt. Ein paar wenige, die die Klappe am weitesten aufreisen (und vermutlich am wenigsten dahinter haben) dürfen nicht einen ganzen Berufsstand kaputtreden. Martin
  5. Hallo, es kommt auf den Fehler im PAP gar nicht an. die Frage lautete, welches Struktogramm "im Ergebnis" dem PAP entspricht. Genaugenommen ist das doch tatsächlich die 2, oder? Martin
  6. Aufgabenstellung 3.8 In Ihrem Unternehmen wird grundsätzlich mit Struktogramme statt Programmablaufplänen gearbeitet. Aus diesem Grunde bekommen Sie den Auftrag den nebenstehenden Programmablaufplan in ein Struktogramm umzusetzen. Welches der nebenstehend abgebildeten Struktogramme entspricht im Ergebnis dem Programmablaufplan (ohne Fehlerkorrektur und ohne Bedingung in *)? Struktogramm 2: --------------------------------------------- puffer := feld[zaehler].messwert --------------------------------------------- ___zähle zaehler von 0 bis anzahl_messwerte ___========================================= ___|_________________*_____________________| ___|____Ja___________|_________Nein________| ___========================================= ___|_______________|puffer:=feld___________| ___|_________________|[zaehler].messwert___| ============================================ minwert := puffer ============================================ [ 28. März 2001: Beitrag editiert von: Kosh ]
  7. Je Frage 2,38 Punkte. Bei Mehrfachantworten gibt es Teilpunkte. Martin
  8. Hallo Developer, keine Ahnung, was du meinst, natürlich gilt das Jugendarbeitschutzgesetz nur für Minderjährige. Sogenannte "Erwachsene" geniesen diesen Schutz nicht oder nur zu einem geringen Teil. Es ist bei dieser Regelung eben ein Unterschied, wie alt jemand ist. Darauf wollte ich ja hinaus. Martin
  9. Mal im Ernst, vielleicht können wir hier mal die Punkte sammeln, die wirklich nicht in Ordnung waren? Dann kann man damit auch was erreichen. Z.B. daß die Aufgaben nicht gewertet werden. Aber bitte mit der Sorgfalt, die hier ständig von der IHK angemahnt wird. Ich glaube, Aufgabe 3.8 ist als Fehlerhaft sicher identifiziert, weil kein Struktogramm im Ergebnis das gleich liefert wie der PAP. Bei 2.16 sieht es aber anders aus. Dort geht es nicht um die Frage Endlosschleife oder nicht, sondern um die Strukturmerkmale, und die sind klar zu identifizieren. Wer hat weitere, sachlich begründete Beispiele? Martin
  10. Hallo zusammen, schaut einfach mal ins Gesetz: Jugendarbeitsschutzgesetz §9 (1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen: 1. vor 9 Uhr (...), (gilt auch für berufsschulpflichtige volljährige) 2. an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche (d.h. einmal nach Hause gehen, sonst immer in den Betrieb kommen) (2) Auf die Arbeitszeit werden angerechnet 1. Berufsschultage nach Abs.1 Nr. 2 mit acht Stunden (!) 2. Berufsschulwochen mit 40 Stunden 3. Im übrigen die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen (3) Kein Entgeltausfall durch den Besuch der Berufsschule --- D.h. Wenn ihr mehrmals in der Woche Berufsschule habt die sechs oder mehr Schul-Stunden dauert, muß euch der Betrieb an einem Tag nach der Schule freistellen, an den anderen Tagen kann er euch einbestellen. Volljährige werden grundsätzlich nicht freigestellt. (siehe thedirtydog) Der Betrieb darf natürlich zu euren Gunsten davon abweichen.
  11. Hallo Christian, das beste ist, du wendest dich an deine zuständige IHK. Im Ausbildungsvertrag steht ja, daß du nur kündigen kannst, wenn du die Ausbildung aufgibst und/oder einen anderen Ausbildungsberuf aufnimmst. Sie kann dir auch helfen einen anderen Betrieb zu finden. Es liegt ja möglicherweise ein Vertragsbruch vor. Wenn du einen anderen Ausbildungsberuf aufnimmst, ist es kein Problem, dann hast du eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, jederzeit. Wenn du Minderjährig bist, ist Samstag und Sonntagsarbeit außer mal in bestimmten Ausnahmefällen ohnehin absolut verboten! Martin
  12. Bild-Niveau, ... soll das jetzt heißen, daß euch die Zwischenprüfung zu einfach war? Der Meinung bin ich auch. Aber ich denke, für die meisten hier war es noch schwierig genug, wenn ich mir so die "Lösungsvorschläge" hier und in anderen Foren anschaue ... ;-) Es ist wirklich ärgerlich, was für ein Bild die IT-Gemeinde hier insgesamt (ich meine nicht speziell diesen Thread), abgibt. Das sind die Leute, die einen qualifizierten Beruf Lernen? Manchmal fällt es schwer, das zu glauben. Im übrigen definiert sich ein Berufsbild nicht nur aus dem, was einige so glauben, was da reingehört, sondern aus dem, was in der Ausbildungsordnung steht. Und über die konnte sich jeder informieren, BEVOR er die Entscheidung für seine Ausbildung getroffen hat. Das Leben ist nunmal eines der härtesten, Martin
  13. Hallo zusammen, hat sich schonmal jemand die Mühe gemacht, nachzulesen, was eigentlich zum Stoff der Zwischenprüfung gehört? Es gibt sogar einen Stoffkatalog dazu, in der Verordnung steht was dazu. Das war auch die Grundlage für die Erstellung der Prüfung. Die erste Hälfte der Ausbildung umfaßt bei allen fünf IT-Berufen genau den gleichen Inhalt. Fachspezifisch wird es erst danach. Ich glaube wir könnten uns hier mehr auf sachliche Themen konzentrieren und nach Verbesserungen suchen, wenn die Grundlagen jedem klar sind. Ich hab mir die Prüfung angesehen und bin auch nicht mit allen Fragen so einverstanden. Teilweise finde ich auch die Musterlösungen etwas fraglich. Aber dem gehe ich noch nach. Alles in allem fand ich die Prüfung ziemlich einfach. Schaut euch mal alte DV-Kaufmannsprüfungen an. Das ist das Niveau, auf das die IT-Prüfungen in ein paar Jahren sein werden. Bis dahin sind die meisten zum Glück schon fertig, die sich jetzt beschweren. Grüße, Martin
  14. Hallo D..., in der Prüfungsordnung steht, daß minderjährige einen Tag vor der Abschlußprüfung freizustellen sind. Das heißt, vor der Zwischenprüfung wird niemand freigestellt, außer der Betrieb machts trotzdem, bei uns jedenfalls ist das so. Aber ein Anspruch besteht nicht. Martin

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