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  1. Die gesetzliche Grundlage ist im § 28 BBiG zu finden. Korrekt, aber er ist nicht für die Durchführung zuständig! Er organisiert diese im Mindestfall nur! Korrekt, er ist jedoch nur für die spezielle Vermittlung zuständig. Er ist nicht zuständig für die Koordinierung! Dies ist die Aufgabe des Ausbilders! Der Ausbilder benötigt im Gegensatz zum Ausbildungsbeauftragten auch eine gesetzlichen Nachweis, dem Ausbildungseignungsschein (AdA). Meist die Firma bzw. der "Chef". Alles, wie gesagt im § 28 BBiG nachzulesen. Internetquelle: www.gesetze-im-internet.de zum nachlesen.

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