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Fruttini

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  1. Hab mich mit der IHK in Verbindung gesetzt und die hat mir auch geraten zum Arbeitsgericht zu gehen. Die mündliche Prüfung darf ich auch mitmachen. :-) @Maloja: Von meiner Seite aus gab es wirklich nur die "Beleidigung". Es gibt hat zigtausend Gründe wieso schlussendlich es so weit kam. Zu den ganzen Problemen wollen nun meine ehemalige Auszubildende (dieses Jahr Februar fertig geworden) und ich uns an die IHK wenden. So gehts wirklich nicht weiter. Bloss blöd, das ausgerechnet jetzt alle in den Urlaub sind.
  2. Nein, ich hab eine E-Mail an meinen Freund gesendet in der ich geschrieben habe "das sind *********** mit denen ich es zu tun habe." Als mein Freund auf meine E-Mail geantwortet hat, war der Verlauf ersichtlich. Die Beleidigung nehmen sie nun als Grund für eine fristlose Kündigung.
  3. Erstens: Leider ist die für mich zuständige Bearbeiterin im Urlaub. Kommt erst 2. Woche Januar wieder. Zwei Andere von der IHK meinten es ginge, das ich problemlos teilnehme. (Traue der positiven Aussage nur schwer) Zweitens: Tja, das ist das Problem. Ich hab allgemein eine Beleidigung abgelassen in einer E-Mail die an meinen Freund ging. Während ich Pause hatte ging unglücklicherweise die Fraundin meines Chefs an meinen PC. In diesem Moment antwortet mein Freund. So sind sie an die E-Mail gelangt. Beleidigung an sich ist ein wichtiger Grund. Auf folgender Internetseite habe ich mich dann durchgewühlt: Fristlose Kndigung - was tun? Auf der Seite steht: • einen geeigneten wichtigen Kündigungsgrund haben, Ja, muss ich zugeben. • regelmäßig ein Verschulden des Arbeitnehmers dartun, Das war das erste mal • des weiteren geprüft haben, ob vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung mögliche und angemessene mildere Mittel erschöpft waren wurde nicht gemacht. Ich hab mir seit dem ich bei Ihnen sind (2 3/4 Jahren) nicht zu schulden kommen lassen.und • er muss eine Interessenabwägung vornehmen, die ergibt, dass die Interessen des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses die des Arbeitnehmers am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses überwiegen.Ich wäre allerspätestens mitte Februar fertig mit Ausbildung. Gesehen hätte er mich evtl. 10 Tage, da ich noch über 23 Urlaubstage habe, die ich ihm gesagt habe das ich die nehmen möchte da ich nicht vorhabe zu bleiben (das war bevor er die Beleidigung gelesen hat und mich fristlos kündigt.)
  4. Hallo, ich nehme Bezug auf folgenden Link: http://www.fachinformatiker.de/ausbildung-im-it-bereich/105619-pruefungstermin-kuendigung.html Ich befinde mich in ähnlicher Situation. Ende Januar/Anfang Februar hätte ich meine mündliche Prüfung. Die schriftliche habe ich bereits erfolgreich hinter mich gebracht. Nun habe ich eine fristlose Kündigung zugeschickt bekommen, soweit ich mich bisher auf Interntseiten informiert habe wäre die Kündigung nicht 100%ig gültig. Nun hier meine Fragen: Kann ich an der mündlichen Prüfung teilnehmen, auch wenn mir fristlos gekündigt wurde? Wie gehe ich am besten dabei vor? Soll ich gleich mit dem Gericht drohen, oder nochmal das Gespräch suchen? Wie lange würde das mit dem Gericht dauern? Ich will mich schon noch die nächsten Wochen auf meine mündliche Prüfung konzentrieren und mich nicht mit dem Gericht rumstreiten.

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