Erstens: Leider ist die für mich zuständige Bearbeiterin im Urlaub. Kommt erst 2. Woche Januar wieder. Zwei Andere von der IHK meinten es ginge, das ich problemlos teilnehme. (Traue der positiven Aussage nur schwer)
Zweitens: Tja, das ist das Problem. Ich hab allgemein eine Beleidigung abgelassen in einer E-Mail die an meinen Freund ging. Während ich Pause hatte ging unglücklicherweise die Fraundin meines Chefs an meinen PC. In diesem Moment antwortet mein Freund. So sind sie an die E-Mail gelangt.
Beleidigung an sich ist ein wichtiger Grund. Auf folgender Internetseite habe ich mich dann durchgewühlt: Fristlose Kndigung - was tun? Auf der Seite steht:
• einen geeigneten wichtigen Kündigungsgrund haben, Ja, muss ich zugeben.
• regelmäßig ein Verschulden des Arbeitnehmers dartun, Das war das erste mal
• des weiteren geprüft haben, ob vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung mögliche und angemessene mildere Mittel erschöpft waren wurde nicht gemacht. Ich hab mir seit dem ich bei Ihnen sind (2 3/4 Jahren) nicht zu schulden kommen lassen.und
• er muss eine Interessenabwägung vornehmen, die ergibt, dass die Interessen des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses die des Arbeitnehmers am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses überwiegen.Ich wäre allerspätestens mitte Februar fertig mit Ausbildung. Gesehen hätte er mich evtl. 10 Tage, da ich noch über 23 Urlaubstage habe, die ich ihm gesagt habe das ich die nehmen möchte da ich nicht vorhabe zu bleiben (das war bevor er die Beleidigung gelesen hat und mich fristlos kündigt.)