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hydraulik

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  1. Du beziehst dich hier gerade auf §2, 2. Das ist aber für mich nicht zutreffend, da meine Berufsfachschule zweijährig war (dort ist nur die Rede einer einjährigen BFS) und außerdem hatte meine BFS nichts mit "Wirtschaftskooperation" zu tun. Ich beziehe mich aber auf §2, 5. Da steht (ich zitiere nochmals) Und dort steht nichts von einem Antrag. Edit: Ich denke, es ist sinnvoller, wenn ich das im Vorstellungsgespräch nicht erwähne, sondern erst im Falle einer Zusage zur Sprache bringe.
  2. Da bin ich überfragt. Weiß auch nicht, ob das nicht vielleicht unverschämt kommt, wenn ich das im Vorstellungsgespräch anspreche. Und wenn die das mitmachen, hätte ich den Vorteil, dass ich bereits nach einem Jahr die Ausbildung in der Tasche hätte und sogar direkt von der höheren Vergütung des 3. Lehrjahres profitieren könnte. Der Nachteil ist dann halt, dass ich keine Ahnung habe, wie es nach dem Jahr aussieht. Im Worst-Case-Szenario würde ich also nach einem Jahr ohne alles dastehen. (Hätte aber meine Ausbildung in der Tasche!) Ich weiß auch gar nicht, ob das für mich Sinn machen würde, im dritten Jahr einzusteigen. Das zweite Jahr halte ich schon noch für sinnvoll, um den Stoff ein wenig aufzufrischen, da mein TAI-Abschluss immerhin schon mehr als 2 Jahre zurück liegt.
  3. Wollte das hier nicht unnötig übersichtlich machen. Dachte eigentlich auch immer, dass es ein Jahr ist. Aber scheint wohl irgendwie in Bayern anders zu sein. Also, ich habe ja eine zweijährige Berufsfachschule besucht. Aus dem Kontext schließe ich nun, dass diese mit 2 Jahren auf die Ausbildung angerechnet wird und ich demzufolge bereits nach einem Jahr die Ausbildung fertig hätte.
  4. Moin, Ich habe nach meinem Realschulabschluss eine schulische Ausbildung (eher Berufsfachschule) als Technischer Assistent für Informatik (heute: Informationstechnischer Assistent) absolviert, welche ich 2009 nach einer Dauer von 2 Jahren erfolgreich abgeschlossen habe. Seit dem war ich arbeitssuchend. Ich habe echt nichts gefunden und so sah das Ganze für mich perspektivenlos aus. Ich entschied mich zu einer Ausbildung zum Fachinformatiker Anwendungsentwicklung und habe nächste Woche tatsächlich einen Termin zu einem Vorstellungsgespräch. Ich wohne derzeit in Niedersachsen und würde dann nach Bayern umziehen (was ich aus persönlichen Gründen sowieso vorhatte). Während meiner Recherche im Internet habe ich folgendes gefunden: Bayerisches Verwaltungsportal: Bürgerservice "BAYERN-RECHT Online" Sehe ich das richtig, dass ich laut Abschnitt 1 (§2, Abs. 5) direkt ins dritte Lehrjahr einsteigen würde? mfg

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